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Beitragsschulden in der Krankenversicherung: Was tun?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Beitragsschulden in der Krankenversicherung wurden zu einem Phänomen, dass im Jahr 2013 ein politisches Eingreifen notwendig machte. Zum Stichtag 31.12.2017 gab es im Bestand der privaten Krankenversicherungen (PKV) 106.000 Vollversicherungen mit offenen Beiträgen. Das geschuldete Beitragsvolumen summierte sich auf 386,5 Millionen Euro. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lagen die nicht-gezahlten Beiträge bei 8,21 Milliarden Euro. Aber bereits in den Vorjahren häuften sich die offenen Beitragsrechnungen. Als Konsequenz wurde 2013 das Beitragsschuldengesetz erlassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer der Krankenversicherung zwei Monatsbeiträge schuldet, wird in der PKV in einen Notlagentarif mit reduzierten Leistungen umtarifiert.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung lässt den Versicherungsschutz ebenfalls ruhen, übernimmt aber die Kosten bei Schmerzerkrankungen.
  • Eine Kündigung ist durch die Versicherungspflicht in Deutschland nicht möglich.
  • Die Verjährungsfrist beträgt bei Unkenntnis vier Jahre, bei Vorsatz 30 Jahre.

Versicherungspflicht ein Grund für Beitragsschulden

Grundsätzlich betrifft das Thema Beitragsschulden nur freiwillig versicherte Personen, die den Beitrag selbst abführen. Wer pflichtversichert ist, führt die Beiträge nicht selbst ab. Dies übernimmt der Arbeitgeber. Damit können Beitragsschulden für Arbeitnehmer nur entstehen, wenn der Arbeitgeber den Beitrag nicht bezahlt. Damit trifft das versicherte Mitglied keine Schuld.

Die 2010 eingeführte Versicherungspflicht in der Krankenversicherung führte gerade bei den gesetzlichen Krankenkassen dazu, dass Beiträge nicht gezahlt wurden. Vor dem Hintergrund, dass rund 80.000 Menschen ohne Krankenversicherung waren, sah das Gesetz eine Entlastung vor. Wer bis zum 31.12.2013 einer Krankenversicherung beitrat, bekam seine Beitragsschulden rückwirkend erlassen. Leider nahmen nur 10.000 Personen dieses Angebot wahr.

Nach diesem Stichtag gab es jedoch ein weiteres Entgegenkommen gegenüber den Beitragsschuldnern. Der Zinssatz für die offenen Beiträge wurde auf ein Prozent pro Monat abgesenkt. Dabei kommt allerdings auf das Jahr gesehen ein stolzer Zinssatz von zwölf Prozent p.a. zusammen. In diesem Fall ist es eine Überlegung, ob der Versicherungsnehmer nicht lieber einen Kredit aufnimmt, um den Zinssatz zu senken.

Beitragsschulden in der GKV

Sind Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden, besteht für weitere zwei Monate Versicherungsschutz. Allerdings ist dieser, wie bei dem Notlagentarif der privaten Krankenversicherungen, auf Mindestfürsorge beschränkt. Üblicherweise sind die Krankenkassen zu Kulanzregelungen bereit, wenn der Versicherte kooperiert. Ein Schuldenerlass ist allerdings heute nicht mehr möglich.

Die Verjährungsfrist für offene Beiträge

Theoretisch verjähren die Forderungen nach vier Jahren, sofern sie nicht tituliert sind. Kann die Krankenkasse aber nachweisen, dass die Beitragszahlung vorsätzlich ausgeblieben ist, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Beitragsschulden in der PKV – was tun?

Beitragsschulden in der PKV treten üblicherweise bei Selbstständigen und Rentnern auf. Ein Auftragseinbruch führt zu einer finanziellen Notlage. Dazu kamen früher die relativ hohen Mindestbeiträge, die Selbstständige bezahlen mussten. Hier dürfte inzwischen eine Entspannung eingetreten sein, da das unterstellte Mindesteinkommen von 2.284 Euro monatlich auf 1.142 Euro gesenkt wurde.

Die Beitragsanpassung im Alter lässt sich von der Rente möglicherweise nicht mehr bezahlen. Bei Arbeitnehmern kann der Fall der Arbeitslosigkeit eintreten. Wer jünger als 55 Jahre alt ist, muss bei Bezug von Arbeitslosengeld zurück in die GKV wechseln. Wer älter als 55 Jahre ist, muss in der privaten Krankenversicherung bleiben, erhält aber einen Zuschuss vom Arbeitsamt. Dieser beträgt maximal die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Beitragsschulden führen zu Notlagentarif

Mit dem Notlagentarif wurde ein Auffangnetz für den Personenkreis geschaffen, der seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann. Es handelt sich bei diesem Tarif um einen Versicherungsschutz, der sich nur auf das Notwendigste beschränkt. Er deckt noch weniger ab als der Basistarif und greift nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzbehandlung oder in lebensbedrohlichen Situationen.

Dabei ist der Notlagentarif aber nicht als dauerhafte Lösung anzusehen, sondern als Übergangsregelung, bis die Beiträge wieder ordnungsgemäß weiterbezahlt und die rückständigen Prämien beglichen wurden. Die Einstufung in den Notlagentarif erfolgt automatisch, wenn der Versicherungsnehmer trotz zweimaliger Mahnung Beiträge offen hat. Der Beitrag für den Notlagentarif beträgt rund 100 Euro im Monat.

Kann mir die Krankenversicherung kündigen?

Vor dem Hintergrund der Versicherungspflicht ist das nur schwer möglich. Allerdings ruhen die Ansprüche auf eine Leistungserbringung durch die Krankenkasse und die private Krankenversicherung. An deren Stelle tritt bei den Krankenkassen die erwähnte minimalisierte Kostenübernahme bei Schmerzbehandlung und bei chronischer Krankheit. In der PKV wird dies durch den Notfalltarif abgedeckt.

Für die GKV gelten gemäß Paragraf 191 des fünften Sozialgesetzbuches drei Optionen für die Vertragsbeendigung bei einem freiwillig Versicherten:

  • Tod des Mitglieds
  • Eintritt der Versicherungspflicht
  • Kündigung durch das Mitglied selbst