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Stolpersteine beim Wechsel der Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Henstedt-Ulzburg - Mehr als zwei Millionen Kunden wechselten im vergangenen Jahr ihren Kfz-Versicherer. Ein Wechsel lohnt sich fast immer - doch gerade "Vielwechsler" sollten einige Details beachten.

In den meisten Fällen ist ein Wechsel mit einer einmonatigen Kündigungsfrist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Wer jedes Jahr blind von einer Versicherung zur nächsten zu springt, um günstige Prämien zu kassieren, läuft Gefahr, schnell über einige Fallstricke zu stolpern, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ein Überblick:

Schadensfall verheimlichen

Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist hat es gekracht - jetzt schnell wechseln, damit man bei der neuen Versicherung noch in die alte Klasse eingestuft wird. Wer so denkt, fällt schnell auf die Nase. Denn die neue Versicherung wird bei der alten nachfragen, sagt Boss. Und so kann sie - selbst wenn das Angebot wegen der alten Klasse noch mit niedrigerer Prämie lockte - nachträglich den Preis anpassen.

Sonderrabatt

Manchmal hat man beim alten Versicherer einen Sonderrabatt bekommen, wenn man dort auch seinen Zweitwagen angemeldet hat. Wer nun für ein Auto die Versicherung wechselt, verliert die Sondereinstufung des Zweitwagens, erklärt Boss.

Rabattschutz

Bei der alten Versicherung hatte man eventuell einen Rabattschutz - einen Schaden hatte man quasi frei. "Dieser Rabattschutz wird nicht weitergeführt", sagt Boss. Falls man einen Schaden hatte, wird die neue Versicherung ihn für die Einstufung der Schadensfreiheitsklasse also berücksichtigen, und die Prämie wird teurer.

Grundsätzlich gilt, bei der neuen Versicherung das Kleingedruckte zu beachten. So sollte der Versicherer bei der Kaskoversicherung etwa auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, und die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung beträgt am besten 100 Millionen Euro, gibt Boss zwei Beispiele.