Hausratversicherung: Schadensregulierung ohne Belege möglich
Stand: 13.06.2020
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Wer einen Versicherungsschaden anmeldet, reicht in der Regel Rechnungen der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände ein. Doch nicht immer sind die Belege noch vorhanden. Das können Verbraucher dann tun.
Kontoauszug als Ersatzbeleg verwenden
In einem solchen Fall könne man versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren und eine Ersatzquittung ausstellen zu lassen, erklärt Kim Paulsen vom Bund der Versicherten in Hamburg. Wurde mit Karte bezahlt, könne möglicherweise auch ein Kontoauszug als Nachweis dienen. Das gelte auch für Fotos.
"Generell empfiehlt sich, seinen Hausrat einmal bildlich zu dokumentieren", erklärt Paulsen. "Denn im Schadenfall erinnert man sich häufig nicht mehr an alle Gegenstände, die gestohlen wurden oder beschädigt worden sind." Zeugenaussagen könnten im Zweifel ebenfalls hilfreich sein. Ob die Hausratversicherung den Schaden am Ende aber ersetzt, werde in jedem Einzelfall entschieden. "Das Schadensbild muss passen".
Bei Streitigkeiten hilft der Ombudsmann
Bei Unstimmigkeiten sollten Versicherte zunächst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. "Versuchen Sie ins Gespräch zu kommen und den Sachverhalt zu klären", rät Paulsen. Hilft das nicht, könnten Verbraucher sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser könne bei Streitigkeiten vermitteln.