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Cool bleiben: Im Sommer gut versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Im Schwimmbad, beim Sport im Freien oder im Urlaub: Diese sechs Tipps zeigen, wie Verbraucher im Sommer rundum gut versichert sind.

1. Flip-Flops beim Autofahren: Bin ich versichert?

Flip-Flops sind an heißen Tagen eine feine Sache. Aber mal ganz ehrlich: Wer schon einmal in Flip-Flops Auto gefahren ist, weiß, dass das eher unsicher als bequem ist. Der wirklich solide Kontakt zu Bremse, Kupplung und Gaspedal ist nicht gegeben. Im Ernstfall können Flip-Flops am Steuer deshalb auch vor Gericht als mangelnde Sorgfalt eingestuft werden. Nach einem Unfall könnte dann ein Bußgeld drohen, bei Personenschäden unter Umständen sogar eine Strafverfolgung wegen Körperverletzung.

Schäden, die aufgrund ungeeigneten Schuhwerks zum Nachteil Dritter entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung übernommen. Kommt es am eigenen Fahrzeug auch zu einer Beschädigung, kann es sein, dass der Verursacher seitens der Versicherung mit einer Leistungskürzung rechnen muss.

Mehr lesen: Trotz Hitze im Auto unterwegs – was ist wichtig?

2. Wertsachen im Schwimmbad: Zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Während eines Freibadbesuchs sollten Wertsachen in einem abschließbaren Spind oder Fach aufbewahrt werden – dann sind Geldbörsen, Uhren und Handys in der Regel versichert. Denn die in Hausratversicherungen enthaltene sogenannte Außenversicherung schützt das Hab und Gut auch dann, wenn es sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Wird der Spind oder das Fach aufgebrochen und ein Wertgegenstand gestohlen, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt.

Werden Wertsachen im parkenden Auto gelassen, sind sie dagegen nur geschützt, wenn sich das Auto zum Zeitpunkt eines Aufbruchs in einem Gebäude wie einer Tiefgarage oder einem Parkhaus mit verschlossenem Tor befindet. Parkt das Fahrzeug an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, machen viele Hausrattarife Abstriche. Einige zahlen gar nichts, andere immerhin Schäden bis zu mehreren Tausend Euro. Oft ist aber der Ersatz für Bargeld und elektronische Geräte ausgeschlossen.

3. Im Hotel: Wohin mit den Wertsachen?

In der Regel stehen ein Hoteltresor sowie ein Zimmersafe zur Auswahl. Besser aufgehoben sind Wertsachen im Hoteltresor. Denn bei einem Diebstahl ist die von der Versicherung abgedeckte Schadenssumme größer, wenn die Gegenstände aus dem Tresor des Hotels statt aus dem Safe im Zimmer entwendet wurden. Wird etwas gestohlen, sollten Urlauber sofort die Hotelrezeption und die örtliche Polizei informieren. Eine Anzeige gilt als Nachweis, um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen.

4. Brauche ich beim Freizeitsport eine Haftpflicht?

Egal ob Fußball, Handball oder Hockey - wer sich beim Freizeitsport verletzt, handelt auf eigene Gefahr. Auch im Falle eines Foulspiels. Deshalb kann in diesen Fällen üblicherweise kein Schadenersatz erstritten werden. Eine Haftpflichtversicherung ist beim Sport dennoch wichtig, da der Versicherer die Rechtshilfe bei unberechtigten Forderungen übernimmt. Wer beispielsweise im Eifer des Gefechtes den sportlichen Gegner oder Unbeteiligte verletzt, kann sich auf die Haftpflichtversicherung berufen. Wenn der Verursacher haftet, zahlt die Versicherung. Sind die Forderungen des Geschädigten unberechtigt, dann wehrt der Versicherer sie notfalls vor Gericht ab.

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5. Ab aufs Rad: Aber sicher!

Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, sollte sich ausreichend gegen Diebstahl schützen. In der Regel ist das Fahrrad über die Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt aber nur, solange es sich in der Wohnung oder im abgeschlossenen Fahrradkeller befindet. Den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände sollten Sie bei der Hausratversicherung separat anmelden. Eine weitere Möglichkeit ist eine eigenständige Fahrradversicherung, die nicht Teil der Hausratpolice ist – sozusagen eine „Vollkasko“ fürs Fahrrad.

Außerdem sagt Verivox: Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, braucht unbedingt eine private Haftpflichtversicherung. Wer einen Unfall verursacht und andere schädigt, muss für die Folgekosten aufkommen. Im schlimmsten Fall könne das speziell bei Personenschäden den finanziellen Ruin bedeuten, so der Bund der Versicherten.

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6. Im Urlaub: Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Eine Reisegepäckversicherung als Diebstahlschutz ist nur bedingt sinnvoll: Denn sie zahlt in vielen Situationen nicht, zum Beispiel wenn Gepäck aus unverschlossenen Hotelräumen geklaut wird. Und beim Verlust des Gepäcks am Flughafen haftet ohnehin die Fluggesellschaft.

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