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Was werdende Eltern wissen müssen

Private Krankenversicherung und Schwangerschaft

Private Krankenversicherung

Versicherungsstatus auswählen
  • Über 8 Mio. Kunden – seit 1998

  • Über 3.000 Tarifkombinationen

  • Ab 142 € monatlich

    Berechnungsgrundlage:
    Angestellter, 30 Jahre, 80.000 € Jahresbrutto, Versicherungsumfang: Basis.
    Quelle: Verivox Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, Stand: 05/2026.

Verivox-Kunden: 95 Prozent positive Bewertungen auf Trustpilot

4,8 von 5 möglichen Sternen. Damit erzielt Verivox auf dem Kundenbewertungsportal Trustpilot das Prädikat "Hervorragend" im so genannten Trust Score. Fast 50.000 Kunden haben hier schon die Services von Verivox bewertet und ihre Erfahrungen geschildert – 95 Prozent davon positiv. Dabei stammen fast alle Bewertungen von Kunden, die über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben und von Verivox eine entsprechende Einladung zur Abgabe einer Bewertung erhalten haben. Die restlichen Bewertungen stammen aus so genannten organischen Bewertungen, die jeder hinterlassen kann, oder aus Weiterleitungen zu Trustpilot von unserer Homepage.

Zu den Auszeichnungen

eKomi-Kundenauszeichnung: 97 Prozent Zufriedenheit

Die eKomi-Kundenauszeichnung ist eine externe, neutrale Bewertungsplattform. Mehr als eine Viertelmillion Verbraucher beurteilten dort bislang den Service von Verivox – und rund 97 Prozent sind zufrieden. Dabei stammen 100% aller Bewertungen von Kunden, welche über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben, denn eine Bewertung kann ausschließlich auf Einladung von Verivox abgegeben werden und diese Einladung erhalten nur Kunden, die Verivox tatsächlich für einen Wechsel genutzt haben. Das eKomi-Siegel nimmt tagesaktuell neue Kundenmeinungen auf und fordert so von Unternehmen stetig neue Top-Leistungen ein.

Zu den Auszeichnungen

517 € monatlich sparen

*Versicherungsnehmer: Angestellter, 30 Jahre, 80.000 € Jahresbrutto, Versicherungsumfang: Basis.
Günstigster PKV-Tarif: NK select S3000, URZ inkl. Pflegepflichtversicherung; Arbeitnehmeranteil: 142,03 € pro Monat.
Günstigster GKV-Beitrag: Barmer, Arbeitnehmeranteil: 659,43 € pro Monat.

Monatliche Ersparnis: 517,40 €.

Quelle: Verivox Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, Stand: 05/2026.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welche Leistungen bietet die PKV bei Schwangerschaft und Geburt?
  3. Was die PKV bei Schwangerschaft und Geburt nicht zahlt
  4. Tarifbeispiele
  5. PKV vs. GKV: Leistungen für Schwangere im Vergleich
  6. Während der Schwangerschaft in die PKV wechseln – geht das?
  7. Lohnt sich der Wechsel während der Schwangerschaft?
  8. Ändern sich die PKV-Beiträge während Mutterschutz und Elternzeit?
  9. Wie kann ich mein Baby in der PKV versichern?
  10. Worauf Sie beim PKV-Vergleich achten sollten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet je nach Tarif die Kosten für Vorsorge, Pränataldiagnostik, Hebammenleistungen und Entbindung.
  • Ein Wechsel in die PKV ist auch während der Schwangerschaft möglich. Lassen Sie sich den Verzicht auf die achtmonatige Wartezeit schriftlich bestätigen.
  • Der PKV-Beitrag bleibt in Mutterschutz und Elternzeit gleich. Angestellte tragen jedoch den gesamten Beitrag selbst, weil der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
  • Ihr Baby kann ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden. Voraussetzung sind in der Regel eine Vorversicherungszeit eines Elternteils und die Anmeldung des Kindes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt.

Jenny Gebel

Geschrieben von:
Jenny Gebel, Content Manager Insurance

Geprüft von:
Janis Bartels, Director Sales Insurance

Stand: 28.08.2026

Welche Leistungen bietet die PKV bei Schwangerschaft und Geburt?

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Vorsorge während der Schwangerschaft und für die Entbindung. Viele Tarife gehen dabei über die gesetzliche Grundversorgung hinaus und erstatten auch Zusatzleistungen wie erweiterte Laboruntersuchungen oder eine umfassende Pränataldiagnostik.

Vorsorge und Diagnostik

  • Schwangerschaftsvorsorge: Erst- und Verlaufsuntersuchungen, etwa Gewichts-, Blutdruck- und Urinkontrollen
  • Ultraschall: drei reguläre Untersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft
  • Laboruntersuchungen: Tests auf Infektionen und Risikofaktoren, etwa Hepatitis B, Röteln, HIV und Schwangerschaftsdiabetes
  • Pränataldiagnostik: zum Beispiel Ersttrimester-Screening sowie Fruchtwasser- und Plazentauntersuchungen
  • Doppler-Sonographie: Kontrolle der Durchblutung von Nabelschnur und Gebärmuttergefäßen bei medizinischem Verdacht

Hebamme, Kurse und alternative Methoden

  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Rückbildungskurse
  • Hebammenleistungen
  • Alternative Behandlungsmethoden, zum Beispiel Akupunktur

Wahlleistungen im Krankenhaus

  • privatärztliche Behandlung
  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Familienzimmer mit Übernachtungsmöglichkeit für eine Begleitperson

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus Ihren Tarifbedingungen.

Was die PKV bei Schwangerschaft und Geburt nicht zahlt

Untersuchungen und Behandlungen, die Ihr Vertrag nicht abdeckt, zahlen Sie selbst. Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Vorsorge, die nicht im Tarif enthalten ist.

Wie viel das ausmachen kann, zeigt ein Blick auf die ungefähren Kosten: Laut der AOK Sachsen-Anhalt kostet ein Ersttrimester-Screening etwa 120 bis 250 Euro und ein nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) rund 170 Euro. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen viele dieser Zusatzuntersuchungen selbst. In der PKV sind sie je nach Tarif abgedeckt.

So funktioniert die Kostenerstatung in der PKV

Ein wichtiger Unterschied zur GKV ist das Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung: Sie bezahlen in der Regel die ärztlichen Leistungen zunächst selbst und reichen die Rechnungen anschließend bei Ihrer PKV ein. Die Erstattung erfolgt entsprechend den vereinbarten Vertragsbedingungen.

Für die Entbindung im Krankenhaus gibt es eine praktische Alternative: Mit einer sogenannten Abtretungserklärung geben Sie der Klinik die Erlaubnis, die Kosten direkt mit Ihrer Versicherung abzurechnen. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Tarifbeispiele: PKV-Leistungen und Beitragsvorteile für Familien

Einige PKV-Tarife bieten neben Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt auch finanzielle Vorteile für Eltern. Dazu gehören zum Beispiel beitragsfreie Monate während der Elternzeit oder nach der Geburt.

Familienorientierte PKV-Tarife wie diese gibt es für Angestellte bereits ab einem monatlichen Beitrag von etwa 300 bis 350 Euro.

Allianz
MeinGesundheitsschutz Best 100
  • Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
  • Beitragsfrei bei Elterngeldbezug (6 Monate)

  • Beitragsfreier Versicherungsschutz für das Baby (6 Monate ab Geburt)

  • Einbettzimmer im Krankenhaus

BarmeniaGothaer
MediCompact Plus

  • Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
  • Beitragsfrei während Elterngeldbezug (6 Monate)
  • Beitragsfreier Versicherungsschutz für das Baby (6 Monate ab Geburt)
  • Zweibettzimmer, Familienzimmer
ottonova
First Class Pro +

  • Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
  • Beitragsbefreiung während Elternzeit (bis 9 Monate)
  • Beitragsfreier Versicherungsschutz für das Baby (3 Monate ab Geburt)
  • Einbettzimmer im Krankenhaus

Berechnungsgrundlage: Angestellter, 32 Jahre, keine relevanten Vorerkrankungen.
Quelle: Verivox-Vergleich, Stand: 08/2026

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PKV vs. GKV: Leistungen für Schwangere im Vergleich

Die Tabelle zeigt, in welchen Bereichen es klare Unterschiede im Versicherungsschutz der Krankenversicherungen gibt.

Leistungen
GKV
PKV
Vorsorge-Ultraschall 3 Basisuntersuchungen. Weitere Untersuchungen bei medizinischer Notwendigkeit. 3 Basisuntersuchungen. Leistungsstärkere Tarife erstatten auch zusätzliche Verfahren.
Pränataldiagnostik NIPT wird in begründeten Einzelfällen nach ärztlicher Beratung übernommen. Ersttrimester-Screening ist meist Selbstzahlerleistung. Erstattung von NIPT und Ersttrimester-Screening in einigen Tarifen möglich.
Geburtsvorbereitungskurs Bis zu 14 Stunden bei einer Hebamme. Partnerkurs wird oft nicht übernommen. Kurs für die Schwangere versichert. Teilweise wird auch der Partnerkurs übernommen.
Alternative Behandlungsmethoden Bei einigen Kassen als freiwillige Zusatzleistung möglich In vielen PKV-Tarifen versichert.
Unterbringung im Krankenhaus Standard: Mehrbettzimmer, Einbettzimmer nur als Selbstzahlerleistung oder mit Zusatzversicherung. Ein Einbett- oder Familienzimmer kann als vertragliche Wahlleistung eingeschlossen sein.
Arztwahl Kassenarzt oder Stationsarzt. Chefarzt nur mit Zusatzversicherung. Privatärztliche Behandlung bei stationären Wahlleistungen im Versicherungsschutz enthalten.

Während der Schwangerschaft in die PKV wechseln – geht das?

Auch während einer Schwangerschaft können Sie in die private Krankenversicherung eintreten. Allerdings akzeptieren nicht alle Versicherer einen Aufnahmeantrag bei bestehender Schwangerschaft. Klären Sie deshalb vor dem Vertragsabschluss diese drei Punkte:

  • Wartezeiten: Gilt für den Versicherungsschutz rund um die Entbindung eine bestimmte Wartezeit?
  • Gesundheitsprüfung: Was müssen Sie angeben?
  • Kinderversicherung: Ist Ihr Kind ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert?

Wartezeiten für die Entbindung

Für Entbindungen gilt in der PKV eine Wartezeit von acht Monaten (§ 197 Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Das bedeutet: Erst acht Monate nach Vertragsbeginn übernimmt der Versicherer die Entbindungskosten. Liegt die Geburt noch innerhalb dieser Frist, werden die Entbindungskosten möglicherweise nicht erstattet.

Bei einem lückenlosen Wechsel von der GKV zur PKV oder bei einem Wechsel des PKV-Anbieters wird Ihre bisherige Versicherungszeit angerechnet. Dadurch ist die Wartezeit in vielen Fällen bereits erfüllt. Bei zusätzlichen Leistungen im neuen Tarif kann sie jedoch weiterhin gelten.

Klären Sie die Wartezeit vor dem Vertragsabschluss

Lassen Sie sich beim Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, dass der Versicherer auf die achtmonatige Wartezeit verzichtet.

Gesundheitsprüfung und Anzeigepflicht

Sind Sie bereits privat versichert, müssen Sie Ihre Schwangerschaft Ihrer PKV nicht melden.

Beim Abschluss eines neuen PKV-Vertrags gehört dagegen eine Gesundheitsprüfung zum Antrag. Ist Ihnen die Schwangerschaft bereits bekannt, müssen Sie sie angeben, wenn der Versicherer danach fragt.

Falsche oder unvollständige Angaben können Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Bei einer bestehenden Schwangerschaft lehnen manche Versicherer einen neuen PKV-Vertrag ab. Andere verlangen zusätzliche Unterlagen, zum Beispiel den Mutterpass oder aktuelle Laborbefunde.

Bei einer Risikoschwangerschaft kann der Versicherer den Antrag ablehnen oder die Entscheidung bis nach der Geburt zurückstellen.

Versicherungsschutz für das Neugeborene

Ein Neugeborenes kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten in die PKV aufgenommen werden. Dafür müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorversicherungszeit: Ein Elternteil ist bei der Geburt seit mindestens drei Monaten bei dem Versicherer versichert.
  • Anmeldefrist: Sie melden Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab der Geburt (§ 198 VVG).

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Je nach Gesundheitszustand des Kindes sind dann Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung möglich.

Einzelne Versicherer verzichten auf die dreimonatige Vorversicherungszeit oder rechnen frühere Versicherungszeiten an. Dafür können zusätzliche Bedingungen gelten, zum Beispiel:

  • Vertragsabschluss vor einer bestimmten Schwangerschaftswoche
  • kein Anspruch des Kindes auf eine Familienversicherung in der GKV

Prüfen Sie deshalb vor dem Vertragsabschluss, welche Regelungen beim Versicherungsunternehmen für die Nachversicherung Ihres Kindes gelten.

Lohnt sich der Wechsel während der Schwangerschaft?

Ob sich ein Wechsel in die PKV während der Schwangerschaft lohnt, hängt vor allem davon ab, ob der Versicherer Ihren Antrag annimmt und welche Bedingungen für Entbindung und Kindernachversicherung gelten.

Planen Sie den Wechsel ohnehin, ist er auch während der Schwangerschaft möglich. Eine bestehende Schwangerschaft kann die Auswahl jedoch einschränken und den Abschluss erschweren.

Passenden PKV-Schutz für Ihre Familie finden

Sie möchten einen PKV-Tarif finden, der zu Ihrer Lebenssituation passt und Ihr Baby bestmöglich schützt? Dann lassen Sie sich von unseren Versicherungsprofis persönlich beraten und vergleichen Sie passende PKV-Angebote.

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Ändern sich die PKV-Beiträge während Mutterschutz und Elternzeit?

Ihr PKV-Beitrag ändert sich während des Mutterschutzes und der Elternzeit nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Je nach Beschäftigungsverhältnis kann sich jedoch ändern, wer ihn bezahlt: Unter Umständen müssen Sie einen höheren Anteil oder den gesamten Beitrag selbst tragen.

Was ändert sich für Angestellte?

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer PKV. Sie zahlen den gesamten Versicherungsbeitrag selbst, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Planen Sie diese Mehrbelastung frühzeitig ein.

Mögliche Entlastung bietet eine befristete Beitragsfreistellung während der Elternzeit. Je nach Vertrag sind sechs oder sogar neun Monate beitragsfrei möglich. Voraussetzung ist häufig eine Mindestversicherungsdauer von acht Monaten.

Mutterschaftsgeld für privatversicherte Arbeitnehmerinnen

Während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) erhalten Sie als privatversicherte Angestellte auf Antrag einmalig bis zu 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Arbeitgeberzuschuss: Übersteigt Ihr durchschnittliches Nettogehalt 13 Euro pro Kalendertag, zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss. Dieser berechnet sich aus Ihrem Nettogehalt pro Kalendertag abzüglich 13 Euro.

Die 13 Euro entsprechen dem Tagessatz, den GKV-Versicherte als Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse erhalten. Als Privatversicherte bekommen Sie stattdessen die Einmalzahlung, die diese 13 Euro pro Tag nicht vollständig abdeckt.

Es entsteht eine Lücke, die eine Krankentagegeldversicherung schließen kann.

Wie sichern sich Selbstständige ab?

Als Selbstständige zahlen Sie Ihren PKV-Beitrag weiterhin in voller Höhe. Gegen einen Verdienstausfall wegen der Schwangerschaft können Sie sich mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Der Versicherer zahlt Ihnen dann das vereinbarte Tagegeld während der Mutterschutzfristen.

Gut zu wissen: Für das Krankentagegeld muss der Vertrag mindestens acht Monate vor der Geburt abgeschlossen worden sein. Anders als bei den Entbindungskosten lässt sich diese Frist nicht durch eine Vorversicherungszeit verkürzen. Selbstständige mit Kinderwunsch sollten den Abschluss frühzeitig planen.

Was gilt für Beamtinnen?

Beamtinnen haben auch in der Elternzeit weiterhin Anspruch auf Beihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Dienstherr zudem einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.

Teilzeit in der Elternzeit: Fällt Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro pro Jahr), können Sie eine Befreiung beantragen, um in der PKV zu bleiben. Mehr Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber PKV in der Elternzeit.

Wie kann ich mein Baby in der PKV versichern?

Ist die Mutter oder der Vater privat krankenversichert, kann das Neugeborene unter bestimmten Voraussetzungen in der PKV versichert werden (§ 198 VVG). Der Versicherer darf die Aufnahme nicht ablehnen, keine Gesundheitsfragen stellen und keine Risikozuschläge erheben. Das gilt auch dann, wenn Ihr Baby mit einer Erkrankung oder Behinderung zur Welt kommt.

Was Sie beachten müssen

  • Anmeldefrist: Melden Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer PKV an. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Geburt.
  • Eigener Vertrag: In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Ihr Kind erhält einen eigenen PKV-Vertrag. Versichert werden können grundsätzlich höchstens die Leistungen, die auch der privat versicherte Elternteil vereinbart hat. Prüfen Sie bei Ihrer Tarifwahl daher, ob der Leistungsumfang auch für Ihr Kind passend ist.
  • Kosten: Ein PKV-Vertrag für Babys kostet oft zwischen 100 und 220 Euro pro Monat. Manche Versicherer bieten Ihnen eine beitragsfreie Versicherung des Babys für die ersten drei bis sechs Lebensmonate an.

Ausführliche Informationen zur Aufnahme Ihres Kindes in die PKV finden Sie in unserem Ratgeber zur Kindernachversicherung.

Worauf Sie beim PKV-Vergleich achten sollten

Beim PKV-Vergleich sollten werdende Eltern besonders auf Schwangerschaftsleistungen, Wartezeiten, Elternzeitregelungen und die Kindernachversicherung achten.

1. Leistungen während Schwangerschaft und Geburt

  • Welche Vorsorgeuntersuchungen und Verfahren der Pränataldiagnostik sind versichert?

  • Wird auch der Geburtsvorbereitungskurs für den Partner erstattet?

  • Sind Wahlleistungen wie eine privatärztliche Behandlung, ein Einbettzimmer oder ein Familienzimmer enthalten?

2. Wechsel in die PKV

  • Welche Wartezeit gilt für die Entbindung?

  • Wird Ihre bisherige Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet?

3. Beiträge und Elternzeit

  • Ist während der Elternzeit eine zeitlich begrenzte Beitragsbefreiung vorgesehen?

  • Für Selbstständige: Deckt das Krankentagegeld den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen ab und ist die Wartezeit bereits erfüllt?

4. Versicherung des Kindes

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme Ihres Kindes ohne Gesundheitsprüfung?

  • Bietet Ihr Versicherungsschutz auch passende Leistungen für Ihr Kind?

  • Gewährt der Versicherer nach der Geburt beitragsfreie Monate?