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Privatärztliche Behandlung: Leistungen, Kosten und Unterschiede

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine privatärztliche Behandlung?
  3. Wer kann privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen?
  4. Wie läuft eine privatärztliche Behandlung ab?
  5. Wie werden privatärztliche Leistungen abgerechnet?
  6. Privatärztliche Behandlung vs. Kassenbehandlung
  7. Welche Leistungen sind typischerweise privatärztlich?
  8. Was zahlen PKV, GKV oder Zusatzversicherung?
  9. Vor- und Nachteile der privatärztlichen Behandlung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine privatärztliche Behandlung ist eine medizinische Leistung, die der Arzt direkt mit dem Patienten abrechnet, statt sie über die gesetzliche Krankenversicherung abzuwickeln.
  • Patient und Arzt schließen dafür einen direkten Behandlungsvertrag ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Privatärztliche Leistungen kann jeder in Anspruch nehmen, entweder über eine private Krankenversicherung (PKV), eine Zusatzversicherung oder als Selbstzahler.
  • Privatpatienten profitieren von freier Arztwahl, kürzeren Wartezeiten und einem erweiterten Leistungsumfang über die gesetzliche Regelversorgung hinaus.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel keine Kosten für privatärztliche Behandlungen. Ohne PKV oder Zusatzversicherung tragen Patienten die Kosten vollständig selbst.

Jenny Gebel

Geschrieben von:
Jenny Gebel, Content Manager Insurance

Geprüft von:
Janis Bartels, Director Sales Insurance

Stand: 10.08.2026

Was ist eine privatärztliche Behandlung?

Eine privatärztliche Behandlung ist eine medizinische Leistung, die direkt mit dem Patienten abgerechnet wird. Die Abrechnung erfolgt nicht über die gesetzliche Krankenversicherung.

Wer sich privatärztlich behandeln lässt, schließt einen direkten Behandlungsvertrag mit dem Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten ab. Nach der Behandlung erhält der Patient eine Rechnung und bezahlt diese zunächst selbst.

Privatversicherte reichen die Rechnung anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung ein und bekommen die Kosten erstattet.

Selbstzahler und gesetzlich Versicherte ohne Krankenzusatzversicherung tragen die Kosten dagegen vollständig selbst.

Wer kann privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann sich jeder privatärztlich behandeln lassen. Entscheidend ist nicht, wie Sie versichert sind, sondern wer die Kosten trägt. Es gibt zwei Wege:

  1. Über eine private Versicherung: Sie haben eine private Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung, etwa für Zahnbehandlungen oder .
  2. Als Selbstzahler: Sie tragen die Kosten vollständig selbst.

Auch gesetzlich Versicherte können also eine Privatpraxis aufsuchen. Eine Versicherung in der PKV ist dafür keine Voraussetzung.

Welche Ärzte bieten privatärztliche Behandlungen an?

Privatärztliche Leistungen können sowohl Vertragsärzte mit Kassenzulassung als auch reine Privatärzte ohne Kassenzulassung anbieten.

Reine Privatärzte behandeln ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.

Für Vertragsärzte gelten jedoch einige Einschränkungen: Gesetzlich Versicherte werden dort prinzipiell als Kassenpatienten behandelt. Eine privatärztliche Abrechnung ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) oder mit einer vorab geschlossenen Honorarvereinbarung.

Wer dauerhaft rein privatärztlich versorgt werden möchte, sollte sich an eine Praxis ohne Kassenzulassung wenden.

Wie läuft eine privatärztliche Behandlung ab?

Privatärztliche Behandlung für PKV-Versicherte in 5 Schritten – von der Arztwahl über Termin, Behandlung und Rechnungsstellung bis zur Erstattung durch die Versicherung.

  1. Arzt auswählen: Sie wählen frei einen Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten.
  2. Termin vereinbaren: Sie melden sich als Privatpatient oder Selbstzahler an.
  3. Behandlung erhalten: Mit dem Praxisbesuch kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arzt zustande.
  4. Rechnung erhalten & zahlen: Der Arzt rechnet die erbrachten Leistungen einzeln nach der geltenden Gebührenordnung ab. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung.
  5. Kosten erstatten lassen: Privatversicherte und gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.

Wie werden privatärztliche Leistungen abgerechnet?

Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese Verordnungen gelten für Privatpatienten, Selbstzahler und für die individuellen Gesundheitsleistungen, die Kassenärzte anbieten.

Was regelt die GOÄ?

Die GOÄ verzeichnet mehrere tausend medizinische Einzelleistungen, vom Beratungsgespräch über Diagnosemethoden bis hin zu komplexen Operationen. Jeder Leistung eine Punktzahl zugeordnet. Multipliziert man diese mit dem Punktwert von 5,82873 Cent, erhält man den einfachen Gebührensatz (§ 5 GOÄ).

Je nach Aufwand und Schwierigkeit der Behandlung kann der Arzt bei der Rechnungsstellung zusätzlich einen Steigerungsfaktor anwenden. Eine Begründung ist notwendig, wenn der Arzt über den Regelhöchstsatz hinaus abrechnet:

Faktor
Bedeutung
Begründung nötig?
1,0 bis 2,3 Regelhöchstsatz Nein, der Arzt wählt frei
2,4 bis 3,5 Höchstsatz Ja, schriftlich in der Rechnung
Über 3,5 Über Höchstsatz Ja, vorab schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Patienten erforderlich

Für technische Leistungen (zum Beispiel Röntgen) liegt der Regelhöchstsatz bei 1,8, für Laborleistungen bei 1,15.

Beispielrechnung nach GOÄ

Was das in der Praxis bedeutet, zeigen die folgenden Musterrechnungen:

Leistung (GOÄ-Ziffer)
Einfacher Satz
Faktor
Rechnungsbetrag
Beratung (1) 4,66 € 2,3 10,72 €
Körperliche Untersuchung (7) 9,33 € 2,3 21,45 €
Ultraschall eines Organs (410) 11,66 € 2,3 26,81 €
Röntgen Handgelenk (5020) 12,82 € 1,8 23,08 €

Hinweis: Ärztliche Heilbehandlungen sind in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit. Die genannten Beträge entsprechen den tatsächlichen Rechnungsbeträgen.

Quelle: GOÄ, abrechnungsstelle.com

Privatärztliche Behandlung vs. Kassenbehandlung

Privatärztliche und kassenärztliche Behandlung unterscheiden sich vor allem in der Arztwahl, den Wartezeiten, dem Leistungsumfang und der Abrechnung.

Wenn der Arzt privat abrechnet, kann er bei der Behandlung stärker auf Ihre Beschwerden und Bedürfnisse eingehen. Er ist nicht an den Leistungskatalog der GKV gebunden und kann daher auch Diagnose- und Behandlungsmethoden anbieten, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen.

Auch die Vergütung unterscheidet sich: Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Arzt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Dieser enthält neben einzeln abrechenbaren Leistungen auch Pauschalen, die mehrere ärztliche Tätigkeiten zusammenfassen.

Bei einer privaten Behandlung stellt der Arzt die erbrachten Leistungen dagegen einzeln in Rechnung. Zusätzlicher Aufwand kann dadurch gezielter vergütet werden. Das schafft mehr Spielraum für ein ausführliches Arztgespräch, gründliche Untersuchungen und die weitere Behandlung.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Privatärztliche Behandlung
Kassenbehandlung
Arztwahl frei, auch Privatärzte und Spezialisten nur zugelassene Vertragsärzte
Wartezeiten in der Regel kürzere Wartezeiten auf Termine und in der Praxis längere Wartezeiten möglich
Leistungsumfang individuelle Diagnostik und Therapie über die Regelversorgung hinaus auf den GKV-Leistungskatalog beschränkt
Behandlungszeit Arzt kann sich mehr Zeit nehmen durch Kassenrichtlinien stärker reglementiert
Abrechnung nach GOÄ/GOZ, direkt mit dem Patienten pauschal über die Krankenkasse
Erstattung Patient zahlt die Rechnung, Versicherung erstattet (Kostenerstattungsprinzip) Krankenkasse zahlt direkt an den Arzt (Sachleistungsprinzip)

Rezept vom Privatarzt: Wer trägt die Kosten?

Stellt ein Privatarzt ein Rezept aus, tragen Selbstzahler die Medikamentenkosten selbst. Privatversicherte bekommen diese je nach Tarif erstattet.

Welche Leistungen sind typischerweise privatärztlich?

Privatärztliche Leistungen umfassen alle Behandlungen und Maßnahmen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Dazu zählen sowohl individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die viele Kassenpatienten aus der Arztpraxis kennen, als auch Wahlleistungen, die Privatversicherte je nach Tarif zusätzlich in Anspruch nehmen können.

Typische Beispiele sind:

  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen im ambulanten Bereich, etwa Ultraschall der Eierstöcke oder Glaukom-Früherkennung beim Augenarzt
  • Erweiterte Diagnostik wie MRT oder spezielle Laborwerte
  • Alternative Heilmethoden wie Naturheilverfahren oder Akupunktur
  • Hochwertigerer Zahnersatz und Implantate
  • Freie Medikamentenwahl ohne Generika-Pflicht
  • Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Spezielle Reiseimpfungen

Privatärztliche Leistungen ohne Kostenerstattung

Nicht alle privatärztlichen Leistungen werden von der Krankenversicherung übernommen. Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit und Atteste ohne medizinischen Anlass zahlen Patienten in der Regel selbst.

Was bieten PKV-Tarife an zusätzlichen Leistungen?

Die folgenden Beispiele zeigen, welche privatärztlichen Leistungen typische PKV-Tarife abdecken und mit welchen monatlichen Beiträgen zu rechnen ist.

LKH
GUP0
  • 100 % freie Arztwahl, inkl.Naturheilverfahren
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung
  • 100 % Zahnersatz (unter Beachtung der Zahnstaffel)
  • 100 %Schutzimpfungen(STIKO),auch Auslandsreisen

keine Selbstbeteiligung

399,21 €*
(Arbeitnehmeranteil)
UniVersa
uni-Top | Privat 300
  • 100 % freie Arztwahl, inkl. Naturheilverfahren
  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • 90 % Zahnersatz (unter Beachtung der Zahnstaffel)
  • 100 % Heilpraktiker bis max. 2.000 €

Selbstbeteiligung: 300 € (Ambul/Stat/Zahn), bis 20. Lebensjahr 150 €

271,42 €*
(Arbeitnehmeranteil)
Union (UKV)
GesundVARIO 400 + VARIO-Bausteine
  • 100 % freie Arztwahl
  • Chefarztbehandlung (über VARIOKlinik+)
  • Einbettzimmer im Krankenhaus (über VARIOKlinik+)
  • 90 % Zahnersatz (über VARIOZahn+, Zahnstaffel beachten)
  • 100 % Heilpraktiker unbegrenzt

Keine Selbstbeteiligung (über VARIOAmbulant+)

378,55 €*
(Arbeitnehmeranteil)

*Monatsbeiträge jeweils inkl. Beitragsentlastung, Krankentagegeld und Pflegeversicherung
Quelle: Verivox-Vergleich, Stand 08/2026.

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Kostenübernahme: Was zahlen PKV, GKV oder Zusatzversicherung?

Wer die Kosten einer privatärztlichen Behandlung trägt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Im Allgemeinen gibt es drei Szenarien:

  • Private Krankenversicherung: Die PKV erstattet privatärztliche Leistungen gemäß dem vereinbarten Tarif, etwa eine Behandlung durch den Chefarzt oder Wahlleistungen im Krankenhaus. Je nach Vertrag werden die Kosten vollständig oder bis zu einem festgelegten Höchstsatz übernommen. Viele Tarife sehen einen jährlichen Selbstbehalt vor, den Versicherte zunächst selbst tragen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die GKV übernimmt grundsätzlich keine Kosten für privatärztliche Behandlungen. Wer sich als Kassenpatient privatärztlich behandeln lässt, zahlt die Rechnung aus eigener Tasche.
  • Private Zusatzversicherung: Gesetzlich Versicherte können mit einer Zusatzversicherung privatärztliche Leistungen absichern. Je nach Baustein werden ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte oder Zahnbehandlungen erstattet.

Beispiel Zahnkrone: Eine Vollkeramik-Zahnkrone kostet je nach Material und Labor zwischen 700 und 1.000 Euro. Was davon erstattet wird, hängt von der Versicherung ab:

Krone für 900 €
GKV ohne Bonusheft Festzuschuss 239,03 €*, Eigenanteil ca. 660 €
PKV Erstattung je nach Tarif, oft vollständig
Zahnzusatzversicherung Übernimmt je nach Tarif 50 bis 100 % der Restkosten

(*Quelle: AOK, Stand 2026)

Vor- und Nachteile der privatärztlichen Behandlung

Eine privatärztliche Behandlung bietet viele Vorteile, was den Komfort bei der Untersuchung betrifft, ist aber auch mit höheren Kosten verbunden.

Vorteile
Nachteile
✔️ Freie Arztwahl, auch Privatärzte und Spezialisten ❌ Höhere Kosten, vor allem für Selbstzahler
✔️ In der Regel kürzere Wartezeiten auf Termine und in der Praxis ❌ Vorleistungspflicht: Der Patient bezahlt die Rechnung zunächst selbst
✔️ Zusätzliche Möglichkeiten für Diagnose, Vorsorge und Behandlungskomfort über die gesetzliche Regelversorgung hinaus ❌ Ohne PKV oder Zusatzversicherung im Normalfall keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
✔️ Individuellere Behandlung mit mehr Zeit für Gespräch und Diagnose

Wer regelmäßig privatärztliche Leistungen und Wahlleistungen nutzen möchte, ist mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung gut abgesichert.

Lassen Sie sich von einem unserer Versicherungsexperten persönlich beraten, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt.

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