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Private Krankenversicherung: Leistungen im Überblick

Private Krankenversicherung

Versicherungsstatus auswählen
  • Über 8 Mio. Kunden – seit 1998

  • Über 3.000 Tarifkombinationen

  • Ab 142 € monatlich

    Berechnungsgrundlage:
    Angestellter, 30 Jahre, 80.000 € Jahresbrutto, Versicherungsumfang: Basis.
    Quelle: Verivox Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, Stand: 05/2026.

Verivox-Kunden: 95 Prozent positive Bewertungen auf Trustpilot

4,8 von 5 möglichen Sternen. Damit erzielt Verivox auf dem Kundenbewertungsportal Trustpilot das Prädikat "Hervorragend" im so genannten Trust Score. Fast 50.000 Kunden haben hier schon die Services von Verivox bewertet und ihre Erfahrungen geschildert – 95 Prozent davon positiv. Dabei stammen fast alle Bewertungen von Kunden, die über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben und von Verivox eine entsprechende Einladung zur Abgabe einer Bewertung erhalten haben. Die restlichen Bewertungen stammen aus so genannten organischen Bewertungen, die jeder hinterlassen kann, oder aus Weiterleitungen zu Trustpilot von unserer Homepage.

Zu den Auszeichnungen

eKomi-Kundenauszeichnung: 97 Prozent Zufriedenheit

Die eKomi-Kundenauszeichnung ist eine externe, neutrale Bewertungsplattform. Mehr als eine Viertelmillion Verbraucher beurteilten dort bislang den Service von Verivox – und rund 97 Prozent sind zufrieden. Dabei stammen 100% aller Bewertungen von Kunden, welche über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben, denn eine Bewertung kann ausschließlich auf Einladung von Verivox abgegeben werden und diese Einladung erhalten nur Kunden, die Verivox tatsächlich für einen Wechsel genutzt haben. Das eKomi-Siegel nimmt tagesaktuell neue Kundenmeinungen auf und fordert so von Unternehmen stetig neue Top-Leistungen ein.

Zu den Auszeichnungen

517 € monatlich sparen

*Versicherungsnehmer: Angestellter, 30 Jahre, 80.000 € Jahresbrutto, Versicherungsumfang: Basis.
Günstigster PKV-Tarif: NK select S3000, URZ inkl. Pflegepflichtversicherung; Arbeitnehmeranteil: 142,03 € pro Monat.
Günstigster GKV-Beitrag: Barmer, Arbeitnehmeranteil: 659,43 € pro Monat.

Monatliche Ersparnis: 517,40 €.

Quelle: Verivox Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, Stand: 05/2026.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Leistungsumfang der PKV
  3. Zusatz- und Sonderleistungen in der PKV
  4. Unterschiede zwischen PKV und GKV-Leistungen
  5. Worauf Sie bei den PKV-Leistungen achten sollten

Das Wichtigste zu den Leistungen der PKV

  • Individueller Schutz: In der privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmen Sie selbst, welche Leistungen Ihr Tarif umfassen soll.
  • Drei Kernbereiche: Jeder PKV-Tarif umfasst ambulante Behandlungen beim Arzt, die Versorgung im Krankenhaus und Zahnleistungen.
  • Mehr Leistung: Freie Arztwahl, Chefarztbehandlung und hohe Erstattungen für Zahnersatz – die PKV bietet in vielen Bereichen mehr als die Krankenkasse.
  • Leistungsgarantie: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wie im Vertrag vereinbart. Der Versicherer kann die Leistungen nicht nachträglich streichen.

Jenny Gebel

Geschrieben von:
Jenny Gebel, Content Manager Insurance

Geprüft von:
Janis Bartels, Director Sales Insurance

Stand: 27.04.2026

Was gehört zum Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung deckt grundsätzlich die Kernbereiche ambulante Behandlungen, stationäre Versorgung und Zahnleistungen ab. Sie ergänzt diesen Schutz um verschiedene Zusatzleistungen.

Je nach Tarif geht ihr Leistungsspektrum deutlich über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Während in der GKV ein gesetzlich festgelegter Leistungskatalog gilt, stellen Sie Ihren Versicherungsschutz in der PKV individuell zusammen. Sie entscheiden, wie Sie Ihre Gesundheit versichern wollen und was Ihr Tarif umfassen soll, etwa wie hoch die Erstattung für Zahnersatz sein soll oder ob eine Chefarztbehandlung versichert ist.

Wichtig: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind lebenslang garantiert und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden.

Ambulante Leistungen

In der PKV haben Sie die freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Auch Fachärzte können Sie direkt und ohne Überweisung aufsuchen. Die meisten Tarife erstatten allgemeinärztliche und fachärztliche Behandlungen zu 100 Prozent.

Hinweis: Bei sogenannten Hausarzttarifen oder Tarifen mit Primärarztprinzip ist die vollständige Kostenerstattung beim Facharzt in der Regel nur mit vorheriger Überweisung möglich.

Zu den ambulanten Leistungen gehören außerdem:

  • Medikamente: Rezeptpflichtige Arzneimittel werden in der Regel vollständig erstattet.
  • Heilmittel: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Massagen und Lymphdrainage werden bei ärztlicher Verordnung erstattet.
  • Hilfsmittel: Rollstühle, Prothesen, Gehhilfen und orthopädische Einlagen werden bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
  • Innovative Diagnostik: Die PKV bezahlt auch neue Diagnose- und Behandlungsmethoden, die in der GKV oft noch nicht zum Leistungskatalog gehören, etwa bestimmte Gendiagnostik oder moderne Krebstherapien.
  • Vorsorge: Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen sind inbegriffen. Viele Tarife gehen darüber hinaus, etwa mit erweitertem Hautkrebs-Screening oder zusätzlichen Blutuntersuchungen.
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren: Behandlungen durch Heilpraktiker sowie anerkannte Verfahren wie Akupunktur werden von vielen Tarifen erstattet – Leistungen, die die GKV nur eingeschränkt oder gar nicht übernimmt.

Hinzu kommt ein praktischer Vorteil: Als Privatpatient erhalten Sie in der Regel deutlich schneller einen Termin beim Arzt.

PKV-Leistungen für Schwangere

Werdende Mütter profitieren in der PKV von umfassenderen Leistungen, wie der freien Wahl des Entbindungsortes oder Hebammenleistungen über den GKV-Standard hinaus.

Stationäre Leistungen

PKV-Versicherte haben bei Krankenhausaufenthalten mehr Wahlfreiheit als gesetzlich Versicherte. Je nach Tarif umfasst der Schutz Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Wahl der Klinik:

  • Behandlung durch Chefarzt oder Spezialist: Gute Tarife erstatten auch Honorare über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Freie Zimmerwahl: Ein- und Zweibettzimmer sind in vielen Tarifen mit Chefarztbehandlung kombiniert. Gerade bei längeren Aufenthalten macht das einen spürbaren Unterschied.
  • Freie Krankenhauswahl: Die PKV deckt auch Behandlungen in Privatkliniken ab. Stationäre Aufenthalte im Ausland sind bei vielen Tarifen ebenfalls mitversichert.

Hinweis: Wie viel Komfort Ihr Tarif genau umfasst, hängt vom gewählten Leistungspaket ab. Basis- und Premiumtarife unterscheiden sich hier teils erheblich.

Zahnleistungen

Zahnbehandlungen mit hochwertigem Zahnersatz können schnell ins Geld gehen. Ein Implantat kostet etwa zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten. Versicherte in der GKV erhalten hingegen nur für die Regelversorgung Festzuschüsse. Diese betragen üblicherweise 60 bis 75 Prozent der Kosten.

Folgende Vorteile bietet die PKV bei Zahnbehandlung und Zahnersatz:

Leistung
Was die PKV zahlt
Zahnbehandlung Bis zu 100 % inklusive Zahnreinigung, Prophylaxe, Karies- und Wurzelbehandlung
Kontrolluntersuchungen 2x jährlich standardmäßig erstattet
Zahnersatz 75 bis 100 % für Implantate, Brücken, Kronen oder Prothesen (je nach Tarif)
Materialwahl Freie Wahl bei Materialien und Behandlungsmethoden
Kieferorthopädie Mitversichert bei medizinischer Notwendigkeit (bei einigen Tarifen nur bis 21 Jahre)

Hinweis zur Zahnstaffel: In den ersten Versicherungsjahren begrenzen die meisten Versicherer die Erstattungshöhe über eine sogenannte Zahnstaffel. Diese Begrenzung sollte zeitlich befristet sein und bei Unfällen entfallen.

Zusatz- und Sonderleistungen in der PKV

Neben den Kernleistungen umfasst Ihr PKV-Schutz – je nach Tarif – weitere Bausteine: von Sehhilfen über Psychotherapie bis zum Auslandsschutz.

Sehhilfen und Hörgeräte

Brillen und Kontaktlinsen sind grundsätzlich Teil des PKV-Schutzes, unabhängig von der Stärke der Sehschwäche. Je nach Tarif werden Höchstbeträge von 150 bis 500 Euro erstattet. Die Erstattung erfolgt in der Regel alle zwei bis drei Jahre. Hörgeräte werden bei medizinischer Notwendigkeit tarifabhängig erstattet, oft über dem GKV-Niveau.

Rehabilitation und Nachsorge

Folgt auf einen stationären Aufenthalt eine Anschlussheilbehandlung – etwa nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs-OP – übernimmt die PKV die Kosten, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Was die Klinik betrifft, so haben Sie die freie Wahl, ähnlich wie beim Krankenhaus.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme unbedingt vor Beginn der Reha.

Psychotherapie

Viele Tarife decken psychotherapeutische Behandlungen ab, sowohl ambulant als auch stationär. Als Orientierung gelten rund 50 Sitzungen pro Jahr. Die ersten fünf Probesitzungen oder ersten 20 Therapiestunden können in der Regel ohne Rücksprache in Anspruch genommen werden. Danach ist eine Vorabgenehmigung erforderlich. Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt der Versicherer auch weitere Sitzungen.

Auslandsschutz

Ihr PKV-Schutz gilt europaweit unbegrenzt und außerhalb Europas in der Regel für mindestens einen Monat. Bei längeren Aufenthalten lässt sich die Geltungsdauer oft verlängern. Zum Auslandsschutz gehören außerdem der Krankenrücktransport nach Deutschland, ein 24-Stunden-Notfallservice sowie die Beschaffung notwendiger Arzneimittel vor Ort.

Krankentagegeld in der PKV: Wichtig für Selbstständige

Während Angestellte im Krankheitsfall weiterhin vom Arbeitgeber Lohn erhalten, sind Selbstständige auf sich allein gestellt. Ohne zusätzliche Absicherung bedeutet eine längere Krankheit schnell einen spürbaren Verdienstausfall.

Unser Tipp: Sorgen Sie bei der PKV-Tarifwahl vor und schließen Sie das Krankentagegeld direkt mit ein. Alle Infos dazu finden Sie im Ratgeber zum Krankentagegeld in der PKV.

Unterschiede zwischen PKV und GKV-Leistungen

Die PKV und die GKV funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien. Dies wirkt sich auf die Beitragsberechnung, den Leistungsumfang und auf die Art der Abrechnung aus.

Zwei Versicherungsprinzipien in der Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

  • Beitrag: Die Beitragshöhe richtet sich in der GKV nach Ihrem Einkommen. Wie alt Sie sind, wie oft Sie zum Arzt gehen oder ob Sie eine Vorerkrankung haben, spielt hier keine Rolle. Wer viel verdient, zahlt mehr – wer wenig verdient, zahlt weniger.
  • Leistungen: Der Leistungsanspruch ist für alle gleich. Der Versicherungsschutz ist bei den rund 93 gesetzlichen Krankenkassen (Stand 2026) zu 95 Prozent identisch.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip:

  • Beitrag: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem individuellen Gesundheitsrisiko und dem gewählten Tarif. Wollen Sie mehr Leistungen und mehr Komfort, zahlen Sie mehr. Aber auch Ihr Gesundheitszustand beziehungsweise das Krankheitsrisiko hat Einfluss auf die Kosten. Ein Versicherer kann es auch ablehnen, Sie zu versichern, falls ihm das Risiko zu hoch erscheint.
  • Leistungen: Den Umfang des Versicherungsschutzes passen Sie individuell an. Das bedeutet mehr Flexibilität, aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Tarifwahl.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV liegt in der Abrechnung: Während der Arzt in der GKV direkt mit der Kasse abrechnet, erhalten Sie in der PKV eine Rechnung, bezahlen diese und reichen sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein.

Übersicht: Unterschiede PKV-Leistungen und GKV-Leistungen

Leistungsbereich
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Private Krankenversicherung (PKV)
Arztwahl Beschränkt auf Ärzte mit Kassenzulassung; Zugang zu Fachärzten meist nur mit Überweisung Freie Arztwahl (auch Privatärzte); direkter Zugang zu Fachärzten ohne Überweisung
Krankenhaus Unterbringung im Mehrbettzimmer; Behandlung durch den diensthabenden Arzt Je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt möglich
Zahngesundheit Befundbezogene Festzuschüsse (60 bis 75 %) für die Regelversorgung Tarifabhängig 75 bis 100 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz
Hilfsmittel Erstattung gemäß gesetzlichem Verzeichnis mit Zuzahlungen (etwa einfache Sehhilfen). Erstattungshöhe ist tarifabhängig (z. B. Brillen, Hörgeräte). Kein einheitlicher Hilfsmittelkatalog.
Familie Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne eigenes Einkommen möglich. Keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.
Behandlungskosten Kostenübernahme nach festem gesetzlichem Leistungskatalog Kostenerstattung je nach Tarif – oft zu höheren Erstattungssätzen als in der GKV
Zusatzversicherungen Ergänzung durch private Zusatzversicherungen möglich, z. B. für Zahnersatz oder Sehhilfen Meist nicht notwendig, da PKV-Tarife den Versicherungsschutz bereits umfassender gestalten
Leistungsgarantie Gesetzlich festgelegt: Leistungen können durch Gesetzesreformen jederzeit gekürzt oder gestrichen werden Vertraglich garantiert: Vereinbarte Leistungen sind lebenslang geschützt und können nicht einseitig gekürzt werden

Zum Vergleich

Beachten Sie, dass die Leistungen in der PKV maßgeblich vom individuell gewählten Tarif abhängen.

Worauf Sie bei den PKV-Leistungen achten sollten

Vergleichen Sie PKV-Tarife nicht nur anhand einzelner Leistungen. Achten Sie darauf, dass diese Mindeststandards erfüllt sind:

Ambulante Leistungen

  • Ärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie Arznei- und Hilfsmittel werden vollständig erstattet.
  • Ein guter PKV-Tarif verfügt über einen offenen Hilfsmittelkatalog ohne abschließende Listen.
  • Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie werden ohne starke Einschränkungen bei der Sitzungsanzahl übernommen.
  • Ärztliche Honorare über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz werden erstattet.
  • Psychotherapie ist ohne wesentliche Leistungseinschränkungen versichert.

Stationäre Versorgung

  • Ein guter PKV-Tarif gewährleistet freie Krankenhauswahl, einschließlich Privatkliniken.
  • Wer Chefarztbehandlung versichert, sollte darauf achten, dass auch Honorare über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet werden.

Zahnleistungen

  • Kosten für Zahnbehandlungen werden zu 100 % übernommen.
  • Zahnersatz wie Implantate oder Inlays zu mindestens 80 % erstattet.
  • Die Zahnstaffel ist auf die ersten Versicherungsjahre begrenzt und in der Summe ausreichend hoch.
  • Die absoluten Summenbegrenzungen bei Zahnersatz sollten nicht zu niedrig angesetzt sein.
  • Kieferorthopädie ist mitversichert; besonders relevant für Kinder.

Weitere Aspekte bei der Tarifwahl

  • Die Kalkulation des Tarifs entscheidet über die langfristige Beitragsstabilität. prüfen Sie, ob der Versicherer ausreichend Altersrückstellungen bildet.
  • Gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Sie das Recht, innerhalb Ihres Versicherers jederzeit in einen anderen Tarif zu wechseln.
  • Viele Tarife bieten die Möglichkeit, Beiträge im Alter zu reduzieren. Die Beiträge dafür sind steuerlich absetzbar und für Angestellte teilweise durch den Arbeitgeber subventionierbar.

Viele Interessenten schauen beim Tarifvergleich zuerst auf den Beitrag. Meine Empfehlung: Prüfen Sie das Gesamtpaket. Ein günstiger Tarif, der in einzelnen Bereichen deutlich einschränkt, kann im Leistungsfall teuer werden.

Janis Bartels Director Sales Insurance

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