Versichertenkarte in der privaten Krankenversicherung
- Klinik-Card für Privatversicherte
- Was steht auf der Karte?
- Ohne Karte zum Arzt
- So funktioniert die Abrechnung in der PKV
Das Wichtigste in Kürze
- Privatversicherte erhalten oft eine Versichertenkarte, über die Ärzte und Kliniken ihre Leistungen direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen können.
- Wahlarztleistungen wie die Chefarztbehandlung werden nicht über die Karte abgerechnet.
- Für die ambulante Behandlung beim Arzt dient die Versichertenkarte nur zur Information. Patienten können sich auch ohne Karte behandeln lassen.
Klinik-Card für Privatversicherte
In der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt die Karte für Versicherte eine weit geringere Rolle als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kassenpatienten können sich mit der Gesundheitskarte beim Arzt behandeln lassen. Außerdem dient die Gesundheitskarte als Speichermedium für das E-Rezept oder als Zugang zur elektronischen Patientenakte.
Das alles gibt es in der privaten Krankenversicherung in dieser Form nicht. Dennoch hat die Versichertenkarte auch hier als Klinik-Card einen besonderen Zweck. Klinik-Card ist einfach eine andere Bezeichnung für die Versichertenkarte in der privaten Krankenversicherung.
Abrechnung im Krankenhaus mit Karte
Zeigen Privatpatienten im Krankenhaus ihre Klinik-Card vor, können die Einrichtungen ihre Leistungen direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.
Das bedeutet für Privatpatienten eine große Erleichterung. Denn üblicherweise müssen Patienten die Rechnungen zuerst selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei der privaten Krankenversicherung einreichen.
Behandlungen im Krankenhaus können sehr teuer werden, so dass Patienten Rechnungen in Höhe von vielen Tausend Euro bezahlen müssten. Mit der Klinik-Card umgehen sie dies.
Hier genügt die Karte für Privatversicherte nicht
- Wahlärztliche Leistungen: Während das Krankenhaus Wahlleistungen wie das Ein- oder Zweibettzimmer über die Klinik-Card abrechnen kann, müssen Sie wahlärztliche Leistungen, also die Chefarztbehandlung, weiterhin selbst bezahlen und anschließend mit Ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen.
- Gemischte Krankenanstalten: Manche Krankenhäuser bieten neben den üblichen Krankenhausbehandlungen auch Kur- oder Sanatoriumsleistungen an. Für die private Krankenversicherung sind dies gemischte Krankenanstalten. Diese Behandlungen sind in den meisten PKV-Tarifen aber nicht abgedeckt. Lassen Sie sich in einer gemischten Krankenanstalt behandeln, müssen Sie vorher eine Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung einholen, auch wenn Sie gar keine Kurbehandlung erhalten. Damit stellen Sie sicher, dass Ihnen die PKV später nicht unterstellen kann, Sie hätten in der gemischten Krankenanstalt eine Kur- oder Rekonvaleszenzbehandlung in Anspruch genommen. Wenn Sie prüfen wollen, ob Ihr Krankenhaus als gemischte Krankenanstalt gilt, können Sie die Krankenhaussuche des PKV-Verbands benutzen.
Karte für Privatversicherte beim Arzt
Wenn Sie sich bei einem Arzt ambulant in der Praxis behandeln lassen, hat die Karte keine Funktion für die Abrechnung. Auf der Karte stehen jedoch nützliche Informationen, zum Beispiel Ihre Versichertennummer. Dies vereinfacht die Rechnungsstellung. Nehmen Sie daher immer Ihre Versichertenkarte mit und zeigen Sie sie in der Arztpraxis vor.
Sie können sich jedoch auch jederzeit ohne Karte ärztlich behandeln lassen.
Ausweis im Basistarif
Versicherte im Basistarif erhalten einen speziellen Behandlungsausweis, den sie beim Arzt vorzeigen müssen. Im Basistarif gelten andere Abrechnungsvorschriften als in den Normaltarifen. Die Arztpraxis muss daher im Vorfeld wissen, welche Behandlungen sie abrechnen darf.
Was steht auf der Karte?
Die Karte erhalten Versicherte üblicherweise bei Beginn der privaten Krankenversicherung als Plastik-Karte. Manche Versicherer bieten sie auch virtuell in der Versicherten-App an.
Diese Daten sind auf der Karte gespeichert
- Name und Adresse des Versicherten
- Geburtsdatum
- Name und Versicherungsnummer der privaten Krankenversicherung
- Versichertennummer
- Angaben zu Wahlleistungen im Krankenhaus beziehungsweise zu allgemeinen Krankenhausleistungen
- Gültigkeitsdatum der Karte
Ohne Karte zum Arzt
Nicht jede private Krankenversicherung stellt ihren Versicherten eine Karte aus. Auch in diesen Fällen ist eine Behandlung jederzeit problemlos möglich. Es empfiehlt sich jedoch, die wichtigsten Daten wie die Versichertennummer zu notieren und der Praxis zu übermitteln, damit diese sie für die Rechnungsstellung verwenden kann.
Ähnlich funktioniert dies im Krankenhaus: Geben Sie der Krankenhausverwaltung Ihre Versichertennummer. Die Verwaltung setzt sich dann mit der Versicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme zu vereinbaren.
Was tun bei Kartenverlust?
Auch wenn Sie Ihre Karte verloren haben, können Sie wie oben beschrieben verfahren. Die Versicherung wird Ihnen aber schnellstmöglich eine neue Karte für Versicherte ausstellen.
Versichertenkarte bei Zusatzversicherungen
Gesetzlich Krankenversicherte können eine private stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen. Häufig erhalten sie dann ebenfalls eine Karte, die als Kostenzusage für vereinbarte Leistungen gilt, also zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmer.
So funktioniert die Abrechnung in der PKV
In der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich die Abrechnung von Leistungen grundsätzlich vom Vorgehen der Krankenkassen. Dort zeigen die Versicherten ihre Gesundheitskarte vor und die Ärzte rechnen direkt mit der Krankenversicherung ab.
In der privaten Krankenversicherung dagegen läuft es folgendermaßen:
- Sie erhalten vom Arzt eine Rechnung.
- Diese Rechnung bezahlen Sie zuerst selbst.
- Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein.
- Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen die Leistungen, auf die Sie laut Versicherungsvertrag Anspruch haben.