Der gesetzliche Beitragszuschlag in der PKV
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist der gesetzliche Beitragszuschlag?
- Wer zahlt den Beitragszuschlag und wie lange?
- Wie wird der Beitragszuschlag berechnet?
- Was passiert mit Ihrem angesparten Geld?
- Was ist der Unterschied zu den Altersrückstellungen?
- Weitere Möglichkeiten zur Beitragssenkung im Alter
Das Wichtigste in Kürze
- Als Versicherter in der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen Sie auf Ihren monatlichen Beitrag einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent.
- Dieser Zuschlag wird vom Versicherer verzinslich angelegt. Ab dem 65. Lebensjahr wird dieses Geld genutzt, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.
- Sie zahlen den Zuschlag zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr. Danach entfällt die Zahlung automatisch und der Beitrag sinkt um 10 Prozent.
- Der gesetzliche Beitragszuschlag ist für die meisten PKV-Versicherten verpflichtend. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Was ist der gesetzliche Beitragszuschlag in der privaten Krankenversicherung?
Wenn Sie privat krankenversichert sind, zahlen Sie jeden Monat nicht nur Ihren PKV-Beitrag, sondern auch einen gesetzlich vorgeschriebenen Aufschlag von 10 Prozent. Dieser gesetzliche Beitragszuschlag wird zweckgebunden angespart und soll dafür sorgen, dass Ihre Beiträge im Alter nicht unkontrolliert steigen.
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Warum gibt es den Zuschlag?
Den gesetzlichen Beitragszuschlag gibt es, weil der Gesetzgeber verhindern wollte, dass privat Versicherte im Alter überproportional von Beitragssteigerungen betroffen sind. Durch den Zuschlag bauen Sie frühzeitig Kapital auf, das die Altersrückstellungen Ihrer PKV ergänzt. Eingeführt wurde er zum 1. Januar 2000.
Was sagt das Gesetz?
Der gesetzliche Beitragszuschlag ist in § 149 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verankert. Private Krankenversicherungsunternehmen sind demnach verpflichtet, den Zuschlag bei Krankenvollversicherungen zu erheben. Er ist also gesetzlich vorgeschrieben und kein optionaler Zusatz, den Sie beim Versicherungsabschluss auswählen können.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Der Zuschlag wird automatisch mit Ihrem monatlichen Beitrag eingezogen. Die angesparten Mittel werden verzinst. Ab dem 65. Lebensjahr fließen sie zur Stabilisierung Ihres PKV-Beitrags zurück.
Wer zahlt den gesetzlichen Beitragszuschlag und wie lange?
Den Zuschlag zahlen Sie, wenn Sie zwischen dem 21. und dem vollendeten 60. Lebensjahr in der PKV versichert sind. Die Zahlung beginnt am 1. Januar des Jahres nach Ihrem 21. Geburtstag und endet automatisch mit Ablauf des Jahres, in dem Sie 60 werden. Eine gesonderte Kündigung brauchen Sie dafür nicht. Ihr PKV-Beitrag reduziert sich dann automatisch um 10 Prozent.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Der Zuschlag wird nur berechnet, wenn in einem Tarif Alterungsrückstellungen gebildet werden. Ist das nicht der Fall, entfällt auch die Zuschlagspflicht. Das betrifft unter anderem:
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Tarife mit befristeter Laufzeit, zum Beispiel Ausbildungs- oder Studententarife sowie Tarife für Beamtenanwärter
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Auslands-, Reise- und Restschuldkrankenversicherungen
Auch in Zusatzversicherungen wie der Krankentagegeldversicherung, der Pflegepflichtversicherung oder der Anwartschaftsversicherung wird kein Zuschlag erhoben.
Beamte und andere Beihilfeberechtigte zahlen den Zuschlag nur auf den Teil ihres Beitrags, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist.
Wie wird der Beitragszuschlag berechnet?
Der gesetzliche Beitragszuschlags beträgt pauschal 10 Prozent Ihres Tarifbeitrags für die PKV. Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf den Krankheitskostenvollversicherungstarif, also auf den Beitrag für Ihre ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Sie sind 30 Jahre alt, angestellt und zahlen für Ihren PKV-Tarif einen Grundbeitrag von 500 Euro monatlich:
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Komponente
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Betrag
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Erläuterung
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| Tarifbeitrag (Netto) | 500 € | Grundbeitrag für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen |
| Gesetzlicher Zuschlag (10 %) | 50 € | Wird verzinslich als Altersrückstellung angespart |
| Pflegepflichtversicherung | 60 € | Gesetzlich vorgeschriebene Absicherung |
| Gesamtbeitrag | 610 € | Ihr monatlicher Zahlbetrag an die PKV |
Was passiert mit Ihrem angesparten Geld?
Ihre Versicherung legt Ihren eingezahlten Beitragszuschlag verzinslich an und führt ihn separat als Altersrückstellung auf. Während Ihres Erwerbslebens bleibt das Kapital reserviert. Ab dem 65. Lebensjahr profitieren Sie direkt davon: Die finanzielle Rücklage mindert den Beitragsanstieg im Alter.
Was passiert, wenn ich meine PKV kündige oder wechsle?
Was mit Ihrem angesparten Beitragszuschlag geschieht, hängt davon ab, wohin Sie wechseln:
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Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Bei einer Rückkehr in die GKV ist eine Auszahlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der eingezahlte Betrag aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag kommt in dem Fall dem Versichertenkollektiv zugute.
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Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter: Beim Wechsel der PKV werden Ihre Altersrückstellungen – einschließlich der Anteile aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag – in Höhe des sogenannten Übertragungswertes mitgenommen. Dieser entspricht dem Anteil, der im Basistarif aufgebaut worden wäre. Alles darüber hinaus verbleibt bei Ihrem bisherigen Anbieter. Bei Verträgen mit Abschluss vor 2009 ist eine Mitnahme gesetzlich nicht vorgesehen; die Rückstellungen gehen in der Regel vollständig verloren.
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Interner Tarifwechsel beim selben Anbieter: Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz innerhalb Ihres aktuellen Versicherungsunternehmens anpassen (gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz VVG), bleiben Ihre angesparten Mittel und der gesetzliche Beitragszuschlag vollständig erhalten.
Was ist der Unterschied zu den Altersrückstellungen?
Altersrückstellungen und gesetzlicher Beitragszuschlag verfolgen dasselbe Ziel: Ihren Beitrag im Alter stabil zu halten. Sie funktionieren aber unterschiedlich.
Die Altersrückstellungen sind ein interner, variabler Bestandteil Ihres Tarifs und werden individuell kalkuliert.
Der gesetzliche Beitragszuschlag ist eine externe, gesetzlich vorgeschriebene Komponente, die pauschal mit 10 Prozent auf Ihren Tarifbeitrag aufgeschlagen wird.
Beide Bausteine ergänzen sich und wirken gemeinsam gegen steigende Beiträge im Alter.
Weitere Möglichkeiten zur Beitragssenkung im Alter
Es gibt weitere Möglichkeiten, Ihre Kosten für die PKV im Alter zu senken:
- Ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherung ermöglicht es Ihnen, in einen günstigeren Tarif mit gleichwertigem Leistungsumfang zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Mit einer höheren Selbstbeteiligung senken Sie Ihren monatlichen Beitrag. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Ihre PKV selten in Anspruch nehmen.
- Ein Beitragsentlastungstarif funktioniert ähnlich wie der gesetzliche Beitragszuschlag: Sie sparen während des Erwerbslebens freiwillig an und reduzieren damit Ihren Beitrag im Rentenalter.