Beitragsentlastungstarif in der PKV
-
Über 8 Mio. Kunden – seit 1998
-
Über 3.000 Tarifkombinationen
-
Ab 142 € monatlich
Berechnungsgrundlage:
Angestellter, 30 Jahre, 80.000 € Jahresbrutto, Versicherungsumfang: Basis.
Quelle: Verivox Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, Stand: 05/2026.
Verivox-Kunden: 95 Prozent positive Bewertungen auf Trustpilot
4,8 von 5 möglichen Sternen. Damit erzielt Verivox auf dem Kundenbewertungsportal Trustpilot das Prädikat "Hervorragend" im so genannten Trust Score. Fast 50.000 Kunden haben hier schon die Services von Verivox bewertet und ihre Erfahrungen geschildert – 95 Prozent davon positiv. Dabei stammen fast alle Bewertungen von Kunden, die über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben und von Verivox eine entsprechende Einladung zur Abgabe einer Bewertung erhalten haben. Die restlichen Bewertungen stammen aus so genannten organischen Bewertungen, die jeder hinterlassen kann, oder aus Weiterleitungen zu Trustpilot von unserer Homepage.
Zu den Auszeichnungen
eKomi-Kundenauszeichnung: 97 Prozent Zufriedenheit
Die eKomi-Kundenauszeichnung ist eine externe, neutrale Bewertungsplattform. Mehr als eine Viertelmillion Verbraucher beurteilten dort bislang den Service von Verivox – und rund 97 Prozent sind zufrieden. Dabei stammen 100% aller Bewertungen von Kunden, welche über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben, denn eine Bewertung kann ausschließlich auf Einladung von Verivox abgegeben werden und diese Einladung erhalten nur Kunden, die Verivox tatsächlich für einen Wechsel genutzt haben. Das eKomi-Siegel nimmt tagesaktuell neue Kundenmeinungen auf und fordert so von Unternehmen stetig neue Top-Leistungen ein.
Zu den Auszeichnungen
*Versicherungsnehmer: Angestellter, 30 Jahre, 80.000 € Jahresbrutto, Versicherungsumfang: Basis.
Günstigster PKV-Tarif: NK select S3000, URZ inkl. Pflegepflichtversicherung; Arbeitnehmeranteil: 142,03 € pro Monat.
Günstigster GKV-Beitrag: Barmer, Arbeitnehmeranteil: 659,43 € pro Monat.
Monatliche Ersparnis: 517,40 €.
Quelle: Verivox Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, Stand: 05/2026.
- Das Wichtigste zum Beitagsentlastungstarif
- Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
- Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif?
- Welche Vorteile bietet ein Beitragsentlastungstarif?
- Rentenbeginn: Was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss?
- Welche Nachteile und Risiken hat ein BET?
- Für wen lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
- Was kostet ein Beitragsentlastungstarif?
- BET vs. private Altersvorsorge
Das Wichtigste zum Beitagsentlastungstarif
- Der Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein freiwilliger Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung (PKV), der Ihren PKV-Beitrag im Alter um einen garantierten Betrag senkt.
- Angestellte profitieren davon, weil ihr Arbeitgeber bis zu 50 Prozent des BET-Beitrags übernehmen kann, sofern der maximale PKV-Zuschuss noch nicht ausgeschöpft ist.
- Der BET-Beitrag ist steuerlich absetzbar. Die Beitragsreduzierung im Alter ist steuerfrei.
- Wechseln Sie die PKV oder kehren Sie in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück, geht das angesparte Kapital in der Regel verloren. Der Tarif eignet sich daher nur für langfristig PKV-Versicherte.
- Für Beamte ist der BET meist weniger relevant. Im Ruhestand steigt ihr Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent. Die PKV-Kosten sinken dadurch ohnehin.
Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
Ein Beitragsentlastungstarif (BET sowie BEL, BEA oder BE) ist ein freiwilliger Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung, der Ihre PKV-Beiträge im Alter reduziert.
Dafür zahlen Sie neben Ihrer regulären Monatsprämie einen weiteren Beitrag an Ihre PKV. Ab einem vertraglich festgelegten Alter – meist mit 65 oder 67 Jahren – reduziert sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag um einen vereinbarten Betrag, zum Beispiel um 100 Euro. So hilft der BET, die finanzielle Belastung durch ansteigende PKV-Kosten im Ruhestand zu verringern.
Beitragsentlastungstarif und Alterungsrückstellungen
Alterungsrückstellungen sind ein zweites Instrument, das Beitragssteigerungen im Alter abfedern soll. Sie unterscheiden sich in zwei wichtigen Punkten vom BET:
- Alterungsrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden automatisch in jedem PKV-Tarif gebildet. Sie fallen nur bis zum 60. Lebensjahr an.
- Der Beitragsentlastungstarif ist ein freiwilliger Zusatzbeitrag mit vertraglich garantierter Entlastung. Den Zusatzbeitrag zahlen Sie dauerhaft weiter – auch dann noch, wenn die Entlastungsphase bereits begonnen hat.
Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif?
Beim Entlastungstarif zahlen Sie heute einen zusätzlichen Betrag an die Versicherung und erhalten dafür im Alter eine garantierte Entlastung Ihres PKV-Beitrags.
Ihr Versicherer legt den Zusatzbeitrag verzinslich an und finanziert daraus die Beitragsreduzierung. Ab dem vertraglich festgelegten Alter sinken Ihre monatlichen Kosten dauerhaft um den vereinbarten Betrag.
Höhe und Beginn der Beitragsreduzierung
Beim Abschluss legen Sie fest, wie hoch die Entlastung ausfallen und ab wann sie beginnen soll. Die meisten Versicherer setzen dabei folgende Rahmenbedingungen:
- Entlastungsbeginn: Frühestens ab 60 Jahren, spätestens ab 70. Häufig wird das Rentenalter gewählt, also 65 oder 67 Jahre.
- Entlastungshöhe: Je nach Versicherer sind 60 bis 100 Prozent der PKV-Kosten möglich. Bei vielen Anbietern lässt sich der gesamte PKV-Beitrag ohne gesetzlichen Zuschlag entlasten.
- Abschlusszeitraum: In der Regel ab 21 Jahren, spätestens bis zum vollendeten 55. Lebensjahr.
Die genauen Konditionen variieren je nach Anbieter.
Kann der Tarif später angepasst werden?
Bei vielen Versicherern können Sie den Zusatzbeitrag nachträglich erhöhen oder senken, was sich entsprechend auf die spätere Entlastung auswirkt. Einige Anbieter ermöglichen zusätzlich Einmalzahlungen oder die Verwendung von Beitragsrückerstattungen für den BET.
Welche Vorteile bietet ein Beitragsentlastungstarif?
Zu den wichtigsten Vorteilen eines Beitragsentlastungstarifs zählen eine garantierte Senkung der PKV-Kosten im Alter, steuerliche Vorteile und für Angestellte ein möglicher Arbeitgeberzuschuss.
- Garantierte Entlastung: Die vereinbarte Beitragsreduzierung ist vertraglich festgelegt.
- Arbeitgeberzuschuss: Für Angestellte übernimmt der Arbeitgeber unter Umständen bis zu 50 Prozent der Zusatzkosten (siehe Beispiel unten).
- Steuerliche Vorteile: Der BET-Beitrag ist als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar.
- Steuerfrei in der Leistungsphase: Die Beitragsentlastung im Alter bleibt steuerfrei.
- Individuell planbar: Sie bestimmen die Entlastungshöhe beim Abschluss selbst. Je nach Anbieter lassen sich außerdem Entlastungsbeginn, Dynamik, Inflationsschutz oder eine Beitragsbefreiung vereinbaren.
- Keine Gesundheitsprüfung: Eine Gesundheitsprüfung ist weder beim Abschluss noch bei späteren Anpassungen erforderlich.
- Pfändungs- und Scheidungsschutz: Das angesparte Kapital ist grundsätzlich vor einer Pfändung geschützt. Nach derzeitiger Rechtslage wird es beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt.
Arbeitgeberzuschuss reduziert die tatsächlichen Kosten
Sind Sie angestellt, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber am BET-Beitrag mit bis zu 50 Prozent, sofern der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV noch nicht ausgeschöpft ist. Dieser liegt aktuell bei 508,59 € monatlich (Stand 2026).
Beispielrechnung
Ein 30-jähriger Angestellter möchte seinen PKV-Beitrag ab dem 67. Lebensjahr um 500 Euro pro Monat reduzieren. Durch den Arbeitgeberzuschuss und steuerliche Vorteile nach dem Bürgerentlastungsgesetz sinkt die monatliche Belastung auf rund 35 Euro.
|
Kriterium
|
Betrag
|
|---|---|
| Monatliche Beitragsentlastung ab 67 Jahren | 500 € |
| Monatlicher BET-Beitrag | 128,50 € |
| Arbeitgeberanteil (50 %) | 64,25 € |
| Arbeitnehmeranteil (50 %) | 64,25 € brutto |
| Tatsächliche Belastung nach Steuervorteilen* | ca. 35 €* |
* Die tatsächliche Nettobelastung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem persönlichen Steuersatz und dem steuerlich berücksichtigungsfähigen Anteil des Beitrags ab. Die Werte dienen lediglich als Beispiel.
Rentenbeginn: Was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss?
Mit dem Renteneintritt entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Als Rentnerin oder Rentner können Sie einen Beitragszuschuss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Dieser beträgt 8,75 Prozent Ihrer Rente, allerdings nicht mehr als die Hälfte Ihres PKV-Beitrags. Der Zuschuss gilt auch für den BET-Beitrag.
Welche Nachteile und Risiken hat ein BET?
Zu den wichtigsten Nachteilen eines Entlastungstarifs zählen die fehlende Übertragbarkeit, die eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals und geringere Renditechancen.
- Nicht auf andere Versicherer übertragbar: Wechseln Sie die PKV oder kehren Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, geht das angesparte Kapital in der Regel verloren. Im Gegensatz zu den Alterungsrückstellungen lässt sich der BET nicht übertragen.
- BET-Beitrag läuft auch im Alter weiter: Den Zusatzbeitrag zahlen Sie auch während der Entlastungsphase weiter. Die tatsächliche Entlastung fällt dadurch geringer aus als der vereinbarte Betrag (siehe Beispiel unten).
- Zweckgebundenes Kapital: Eine vorzeitige Entnahme, Umschichtung oder Auszahlung des Kapitals ist nicht möglich.
- Keine Vererbbarkeit: Verstirbt die versicherte Person, wird das angesparte Geld nicht an Angehörige ausgezahlt, sondern verbleibt im Versichertenkollektiv.
- Beitragsanpassungen bleiben möglich: Sowohl der PKV-Beitrag als auch der BET-Beitrag können sich während der Laufzeit verändern.
- Begrenzte Renditechancen: Versicherer legen das Kapital überwiegend konservativ an. Steuerliche Vorteile und ein möglicher Arbeitgeberzuschuss können diesen Nachteil jedoch teilweise ausgleichen.
Beispiel: So wirkt sich der weiterlaufende BET-Beitrag aus
|
Kriterium
|
Betrag
|
|---|---|
| Vereinbarte Beitragsentlastung ab 67 Jahren | 500 € |
| Monatlicher BET-Beitrag | 128,50 € |
| Effektive monatliche Entlastung* | 371,50 € |
* Da der BET-Beitrag auch während der Entlastungsphase weitergezahlt wird, ergibt sich die tatsächliche Entlastung aus der Differenz beider Beiträge.
Gut zu wissen:
In einigen Fällen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten – etwa über Anwartschafts- oder Zusatzversicherungen – die es ermöglichen, bei einem (vorübergehenden) Wechsel in die GKV dennoch von den angesparten Beiträgen zu profitieren. Was in Ihrer Situation sinnvoll ist, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit unseren PKV-Experten.
Für wen lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
Von einem Beitragsentlastungstarif profitieren besonders privat versicherte Angestellte, die den Arbeitgeberzuschuss zur PKV noch nicht vollständig ausschöpfen. Sinnvoll ist er vor allem für Versicherte, die langfristig in der PKV bleiben möchten und eine planbare Beitragsreduzierung im Alter höher bewerten als mögliche Renditechancen am Kapitalmarkt.
Eher nicht empfehlenswert:
- Sie planen, Ihre PKV in den nächsten Jahren zu wechseln.
- Eine Rückkehr in die GKV ist für Sie eine Option.
- Ihnen ist wichtig, dass das angesparte Kapital vererbbar oder flexibel verfügbar ist.
- Sie sind selbstständig und möchten finanziell flexibel bleiben.
Ist der BET für Beamte sinnvoll?
Für Beamte ist eine Beitragsentlastung im Alter oft nicht notwendig, denn im Ruhestand steigt der Beihilfesatz bei den meisten von 50 auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung muss dadurch einen geringeren Teil der Krankheitskosten absichern, was die Beiträge bereits spürbar senkt.
Was kostet ein Beitragsentlastungstarif?
Ein Beitragsentlastungstarif kostet je nach Eintrittsalter und gewünschter Entlastungshöhe rund 100 bis 150 Euro monatlich.
|
Versicherer
|
PKV-Tarif
|
BET für 400 € Entlastung
|
PKV-Gesamtkosten pro Monat*
|
PKV-Kosten pro Monat (Arbeitnehmeranteil)
|
|---|---|---|---|---|
| LKH | GUP0, PVN, KTA43/150, BEA /400 | 131,20 € | 1.041,75 € | 520,87 € |
| uniVersa | uni-Top|Privat 300, PVN, uni--KT 43 /150, uni-BE|flex /400 | 94,40 € | 754,34 € | 377,16 € |
| Union | GesundVARIO 400, PVN, KT-AN 43 /150, BEA 65 /400 | 117,60 € | 982,73 € | 491,36 € |
*inkl. Pflegeversicherung, Krankentagegeld und BET
Beispielwerte für einen 30-jährigen Angestellten ohne Vorerkrankungen. Die tatsächlichen Beiträge variieren je nach individuellem Tarif und Gesundheitszustand.
Quelle: Verivox-Vergleich (Stand 06/2026)
Wie hoch sollte die Beitragsentlastung sein?
Die passende Entlastungshöhe ergibt sich aus Ihrem voraussichtlichen PKV-Beitrag im Alter und Ihrem Einkommen im Ruhestand. Unsere PKV-Experten helfen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch dabei, den richtigen Betrag für Ihre Situation zu ermitteln.
Beitragsentlastungstarif oder private Altersvorsorge: Was ist besser?
Was die bessere Option für Sie ist, hängt davon ab, worauf Sie mehr Wert legen: Planungssicherheit oder Flexibilität.
Möchten Sie Ihre PKV-Kosten im Alter möglichst planbar senken, kann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein. Legen Sie Wert auf freien Zugriff auf Ihr Vermögen und Renditechancen, kommt eher ein ETF-Sparplan infrage.
|
Kriterium
|
BET
|
ETF-Sparplan
|
|---|---|---|
| Zweck | Direkte PKV-Beitragsreduzierung | Freies Kapital, flexibel einsetzbar |
| Rendite | Konservativ, garantiert | Höher, aber schwankend |
| Flexibilität | Gering – zweckgebunden | Hoch – jederzeit verfügbar |
| Arbeitgeberzuschuss | Bis zu 50 % (Angestellte) | Nein |
| Steuerliche Vorteile | Ja, als Vorsorgeaufwand | Begrenzt (Abgeltungssteuer auf Erträge) |
| Vererbbar | Nein | Ja |
| Insolvenzschutz | Ja – nicht pfändbar | Nein |
| Beitragsanpassungsrisiko | Ja | Nein |
Der BET punktet durch Planungssicherheit und – für Angestellte – den Arbeitgeberzuschuss.
Ein ETF-Sparplan bietet mehr Flexibilität und Renditechancen, erfordert aber Selbstdisziplin: Das angesparte Geld muss bis zum Lebensende für die PKV-Kosten reichen.
Nicht sicher, ob der BET zu Ihrer Situation passt?
Unsere PKV-Experten beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.