Wettbewerb und Verbraucherschutz gehören zusammen
08.06.2011 | 10:57
Heidelberg - Kostenfreie Hotlines, ein schnellerer Anbieterwechsel, der Ausbau des Breitbandinternet – diese und ähnliche Themen stehen heute anlässlich der TKG-Novelle auf der Agenda des Wirtschaftsausschusses im Bundestag.
Verivox, das unabhängige Verbraucherportal, welches seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes vor dreizehn Jahren auf dem DSL- und Mobilfunkmarkt aktiv ist, hat in einem Forderungskatalog 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz und mehr Wettbewerb in dem TK-Markt zusammengefasst.
„Wettbewerb und Verbraucherschutz gehören zusammen“, stellt Christof Zinkgräf, Telekommunikationsexperte bei Verivox, fest. Bei einigen Punkten bestehe daher nach seiner Auffassung dringender Handlungsbedarf:
Schnellerer Anbieterwechsel
Der Anbieterwechsel muss innerhalb von drei Werktagen bewerkstelligt werden. Mehr als ein Werktag ohne Telefon und Internet ist für die Verbraucher inakzeptabel. Laut einer aktuellen Verivox-Umfrage müssen die Verbraucher bisher mehrere Tage oder sogar bis zu zwei Wochen auf die Bereitstellung ihres neuen Anschlusses warten.
Einfachere Rufnummernportierung
Die Verbraucher sollten bei DSL- und Mobilfunkanschlüssen ihre Nummer jederzeit und unabhängig vom Vertrag zu einem neuen Anbieter mitnehmen können. Hier sind gerade Kunden, die auf ihre feste Rufnummer angewiesen sind, sehr stark eingeschränkt.
Begrenzung der Mindestvertragslaufzeit
Die Anbieter sollten flexible Tarife anbieten, damit Kunden je nach individuellen Bedürfnissen zwischen mehreren Laufzeiten wählen können. Da der Anbieterwechsel anfangs für den Anbieter einen gewissen Mehraufwand bedeutet, sollte für die Provider dennoch weiterhin die Chance bestehen, 24 Monate als Vertragslaufzeit anzubieten. Schließlich profitieren die Verbraucher davon, dass der Anbieter in einem solchen Fall preislich anders kalkuliert als bei einem Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist sollte auf sechs Wochen und die automatische Verlängerung bei Nicht-Kündigung auf allerhöchstens sechs Monate begrenzt sein, um die Kunden nicht unnötig einzuschränken.
Tarife für Kunden mit eingeschränkter Bonität
Zukünftig sollten die Anbieter auch Tarife für Kunden mit eingeschränkter Bonität anbieten. Für immer mehr Verbraucher ist es aufgrund fehlender Bonität (beispielsweise Schufa-Einträge) schwierig, einen DSL- oder Breitbandanbieter zu finden. Hier sollten Anbieter kreativ sein und sich um Kautions- und/oder Prepaidmodelle bemühen, um so auch solchen Kunden attraktive Angebote anzubieten.
Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher
„Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist eine Erfolgsgeschichte: Die Voraussetzungen für einen lebhaften Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher sind gegeben. Dies zeigt sich unter anderem bei der Entwicklung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Eine zu starke Einmischung des Staates in Form direkter Eingriffe in die Preispolitik oder Netzneutralität würde sich investitions- und innovationsfeindlich auswirken - und damit zum Nachteil der Verbraucher“, erklärt Telekommunikationsexperte Zinkgräf.