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Schäden an geliehenen Sachen: Bei jedem 4. Haftpflichttarif nicht versichert

02.04.2019 | 18:01

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Wer sich ein Notebook von einem Freund leiht und den Kaffee drüber schüttet, kann den Schaden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen in der Privathaftpflicht heute einfach versichern. Der Schutz kostet nur sieben Euro mehr im Jahr. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox, für die 247 Tarife der privaten Haftpflichtversicherung ausgewertet wurden.

Schäden an Leihsachen sind eigentlich nicht versichert – so steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft. Dahinter steckt die Idee: Wer sich eine Sache leiht, soll sie behandeln wie eine eigene. Und Schäden an eigenen Sachen bezahlt die Haftpflichtversicherung generell nicht.

191 von 247 ausgewerteten Tarifen versichern geliehene Sachen

Trotzdem hat diese Regelung viele Verbraucher überrascht. Deshalb haben die Versicherer in den vergangenen Jahren nachgebessert. Verivox hat die Bedingungen von 247 Haftpflichttarifen analysiert. 77 Prozent (191 Tarife) versichern auch Schäden an gemieteten, geliehenen und geleasten Sachen. Die meisten machen aber aktuell Einschränkungen bei der Höchstsumme. Bei 97 Tarifen lag die Höchstsumme bei 10.000 Euro oder niedriger. 32 Tarife versichern auch Millionensummen. Nur 23 Prozent (56 Tarife) versicherten die Schäden überhaupt nicht.

Besserer Schutz kostet nur sieben Euro mehr im Jahr

Der Schutz ist nicht teuer. Verivox hat die 10 günstigsten Familientarife und die 10 günstigsten Tarife, die Schäden an geliehenen Sachen einschließen, verglichen. Die Tarife mit mehr Leistung kosten 55 Euro im Jahr und damit nur sieben Euro mehr. Für 72 Euro im Jahr gibt es sogar Topschutz bis zur Millionenhöhe. Dieses Limit sorgt für hohe Sicherheit, ist aber nicht zwingend notwendig, da geliehene Sachen kaum Millionenwerte erreichen.

„Lange waren Schäden an geliehenen Sachen nur bei besonders hochwertigen Tarifen versicherbar. Das Bild hat sich grundlegend geändert“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

Schäden an Fahrzeugen sind bei diesem Schutz übrigens generell nicht eingeschlossen. Dafür ist die Kfz-Versicherung zuständig. Schäden an der Mietwohnung deckt die Privathaftpflicht. Dabei gelten jedoch andere Entschädigungssummen als für geliehene Sachen. Diese Limits – meist in Millionenhöhe – sind in den Tarifbedingungen unter der Rubrik „Mietsachschäden“ zu finden.