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Privater Autoverkauf: Kfz-Versicherung geht auf den neuen Besitzer über

04.03.2013 | 10:35

Heidelberg. Wer seinen Gebrauchtwagen an privat verkauft, kann entgegen landläufiger Meinung weder die Kfz-Versicherung kündigen noch darauf bauen, dass der Vertrag mit dem Verkauf automatisch endet. Vielmehr gehen sowohl Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskopolice auf den Käufer über. Darauf weist das unabhängige Vergleichsportal Verivox hin.

Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und Unfallopfer entsprechend entschädigt werden. Deshalb fallen alle Rechte und Pflichten des Vertrags dem Käufer zu. So will es das Versicherungsvertragsgesetz.

„Der Käufer hat die Wahl, den Versicherungsvertrag fortzuführen, ihn innerhalb eines Monats zu kündigen oder durch die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle automatisch enden zu lassen“, erklärt Thomas Prangemeier, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals Verivox. Für die fällige Prämie haften Käufer und Verkäufer solange gesamtschuldnerisch, bis das Fahrzeug auf den neuen Eigentümer umgemeldet und versichert ist.

So gehen Verkäufer auf Nummer sicher

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, meldet das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle und beim Versicherer ab und bittet den Käufer, ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens wird eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Verkäufer sollten allerdings bedenken, dass abgemeldete Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Wegen bewegt oder abgestellt werden dürfen.

Sicher fährt der Verkäufer auch, wenn er neben dem Kaufvertrag zwei sogenannte Veräußerungsanzeigen erstellt – eine für die Zulassungsstelle und eine für die Kfz-Versicherung. Diese Anzeigen müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer unterschreiben. Mit der Veräußerungsanzeige endet gleichzeitig die Steuerpflicht des Verkäufers.

Ein Kaufvertrag sollte stets das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe enthalten. „So kann der Verkäufer glaubhaft belegen, dass ab diesem Zeitpunkt der neue Besitzer für etwaige Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen verantwortlich ist“, sagt Thomas Prangemeier.