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Mit dem Auto sicher unterwegs in Europa

18.06.2013 | 10:22

Heidelberg. In über 20 europäischen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, tagsüber mit Licht zu fahren. Und auch das Mitführen einer Warnweste ist häufig Pflicht. Welche Verkehrsregeln im Auslandsurlaub noch auf deutsche Autofahrer warten, hat das unabhängige Vergleichsportal Verivox recherchiert.

So ist etwa in Griechenland das Rauchen im eigenen Fahrzeug verboten, wenn sich Kinder unter 12 Jahren mit an Bord befinden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro rechnen.

In Österreich erhebt die Polizei eine sogenannte Blaulichtsteuer, wenn sie zu einem Unfall ohne Personenschaden – also ausschließlich zur Beweissicherung – gerufen wird. Kostenpunkt: 36 Euro. Ähnliches gilt in der Slowakei. Bei einem geringen Sachschaden kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für den Polizeieinsatz aufzukommen.

Wer hat Vorfahrt?

Die Vorfahrtsregeln weichen häufig von den heimischen Normen ab. So haben auf schmalen französischen Bergstraßen immer die bergauf fahrenden Fahrzeuge Vorrang. In Portugal gilt neben „rechts vor links“ auch das Recht des Stärkeren: Motorisierte Fahrzeuge dürfen vor Radfahrern und Fuhrwerken kreuzen.

Wer in Dänemark unterwegs ist, sollte auf die sogenannten „Haifischzähne“ achten. Dabei handelt es sich um auf die Fahrbahn gezeichnete weiße Dreiecke. Autofahrer, die sich auf einer so markierten Straße befinden, müssen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Im griechischen Kreisverkehr haben einfahrende Autos Vorfahrt. Das Gleiche gilt in Frankreich, es sei denn, ein Schild mit der Aufschrift „Vous n’avez pas la priorité“ (Sie haben keine Vorfahrt) steht dem entgegen.

Feuerlöscher nicht vergessen

Auch die Fahrzeugausrüstung sollte gegebenenfalls vor Fahrtantritt noch einmal überprüft werden. So müssen Autofahrer beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, Serbien, Tschechien und Kroatien stets Ersatzglühlampen dabei haben. Im Nachbarland Frankreich ist ein Alkoholtester obligatorisch. Und in Rumänien sind laut Straßenverkehrsordnung zwei Warndreiecke und ein Feuerlöscher mitzuführen.

EU-Bußgelder werden auch in Deutschland eingetrieben

Viele Autofahrer gehen irrtümlich davon aus, dass im Ausland begangene Verkehrsdelikte hierzulande nicht verfolgt werden. Doch seit November 2010 werden Bußgelder, die in einem EU-Mitgliedsstaat verhängt wurden, auch in Deutschland eingetrieben. Voraussetzung ist, dass das Strafmandat mindestens 70 Euro beträgt.

Wer sich vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln im Urlaubsland informiert und diese auch einhält, muss jedoch keine Bußgelder fürchten. Das Auswärtige Amt und der ADAC stellen entsprechende Reiseinformationen bereit.