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Mehrwertsteuer-Entlastung kommt bei vielen Stromkunden nicht an

28.07.2020 | 16:30

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Ausgerechnet da, wo Strom ohnehin teuer ist, haben Versorger seit Jahresbeginn kräftig erhöht: In der Grundversorgung sind die Strompreise um 3,5 Prozent gestiegen. Selbst die Senkung der Mehrwertsteuer schafft hier keinen Ausgleich mehr. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. Dass es auch anders geht, zeigen die Alternativanbieter.

Trotz reduzierter Mehrwertsteuer: Mehrkosten in der Grundversorgung

Rund jeder vierte Haushalt in Deutschland bezieht laut Bundesnetzagentur noch Strom über den örtlichen Grundversorgungstarif. Hier stiegen die Stromkosten zwischen Januar und Juni von 32,51 auf 33,66 Cent pro Kilowattstunde (kWh) – ein Anstieg um 3,5 Prozent. Durch die reduzierte Mehrwertsteuer sank der Strompreis im Juli zwar auf 32,81 Cent pro kWh – liegt damit aber immer noch knapp ein Prozent höher als zu Jahresbeginn.

„Trotz überdurchschnittlich hoher Stromkosten in der Grundversorgung haben die Versorger im Jahresverlauf weiter kräftig an der Preisschraube gedreht“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Die durch die Senkung der Mehrwertsteuer erhoffte Entlastung kommt deshalb bei vielen Stromkunden gar nicht an“, so Storck weiter.

Preise der Alternativanbieter sinken

Dabei geht es auch anders. Das zeigen die Stromanbieter, die in Konkurrenz zu den Grundversorgern stehen. Die günstigsten Tarife der Wettbewerber sind von Januar bis Juli bundesweit um 11 Prozent gesunken, unter Berücksichtigung der reduzierten Mehrwertsteuer sogar um 13 Prozent.

Ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kann durch den Wechsel von der Grundversorgung hin zum günstigsten verfügbaren Angebot mit fairen Vertragsbedingungen im bundesweiten Schnitt aktuell 407 Euro pro Jahr einsparen.

„Viele Verbraucher haben die Befürchtung, dass der Anbieterwechsel kompliziert ist. Dabei dauert er nur wenige Minuten. Es sind keine technischen Änderungen notwendig, die Kündigung übernimmt der neue Anbieter und die unterbrechungsfreie Belieferung ist gesetzlich garantiert“, so Storck.