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Einlagensicherung bei ausländischen Banken

18.02.2013 | 11:24

Heidelberg. Enttäuscht von den Niedrigzinsen heimischer Banken, richten immer mehr Anleger ihren Blick auf ausländische Geldinstitute. Oft bleiben aber ein mulmiges Gefühl und die Frage, wie sicher das Geld dort aufgehoben ist. Doch Zinsjäger können beruhigt sein. Denn wer ein paar Regeln beachtet, muss nicht um sein Erspartes bangen.

100.000 Euro EU-weit abgesichert

Innerhalb der EU sind Gelder grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Bank und Kunde ohne Selbstbehalt geschützt. „Alle Kreditinstitute, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben, müssen ihren Kunden auf Grundlage einer EU-Richtlinie seit dem 31.12.2010 die Rückzahlung von Spareinlagen in dieser Höhe garantieren“, erklärt Thomas Prangemeier, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals Verivox.

Das gleiche gilt für Banken mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die eine Zweigniederlassung in Deutschland betreiben. Um zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu werden, sind sie verpflichtet, sich einer der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen anzuschließen. Diese finanzieren sich durch jährliche Beiträge der Mitglieder.

Für Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zeichnet sich ein differenziertes Bild. In der Schweiz und in Liechtenstein etwa umfasst der gesetzliche Einlagenschutz 100.000 Schweizer Franken. Das entspricht ca. 82.000 Euro. Zwei Millionen Norwegische Kronen (ca. 270.000 Euro) sind in Norwegen geschützt.

Auch in der Türkei gibt es ein staatliches Einlagensicherungssystem. Doch das springt im Schadenfall nicht für Devisenausländer ein. Die am deutschen Markt tätigen türkischen Banken wickeln ihr Geschäft aber über Tochtergesellschaften in den Niederlanden und Österreich ab und unterliegen somit der EU-Einlagensicherung.

Geldanlage in außereuropäischen Ländern

Die Pleiten der isländischen Kaupthing Bank im Jahr 2008 und der deutschen Noa Bank im Jahr 2010 machen deutlich, dass nicht nur der mögliche Zinsertrag bei der Wahl des Tages- oder Festgeldkontos eine Rolle spielen sollte, sondern auch die Absicherung der Ersparnisse. Wer ein zinsstarkes Tages- oder Festgeldkonto außerhalb des heimischen Marktes sucht, sollte sich in jedem Fall vorab über die Höhe des Einlagenschutzes informieren.

Ansprüche rechtzeitig geltend machen

Kommt es zu einer Bankenpleite, informiert die zuständige Entschädigungseinrichtung alle betroffenen Sparer. Diese haben dann ein Jahr Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen. Die Frist zur Auszahlung von berechtigten Forderungen ist gesetzlich auf höchstens 30 Tage begrenzt.