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Auf den ersten Blick: So erkennen Verbraucher ihr Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

30.11.2016 | 15:44

Heidelberg. Erhöht die Kfz-Versicherung den Beitrag, darf der Autofahrer auch nach dem Stichtag am 30. November seine Versicherung kündigen. Versicherer müssen ihre Kunden darüber schriftlich informieren. Doch nicht jedes Anschreiben macht dieses Recht auf den ersten Blick transparent. Wie Verbraucher erkennen, ob sie noch aus ihrem Vertrag kommen, erklärt das unabhängige Verbraucherportal Verivox.

Auf den Vergleichsbeitrag kommt’s an, nicht auf die Gesamtsumme

„Versicherte sollten zunächst auf den Vergleichsbeitrag in der Rechnung achten“, rät Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Ist dieser niedriger als der Beitrag für das kommende Jahr, können Autofahrer noch kündigen – egal, ob die jährlichen Kosten gesunken sind.“ Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Erhalt der Rechnung.

Nach jedem schadenfreien Jahr rutschen die Autofahrer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Der Vergleichsbeitrag zeigt an, wie teuer die Versicherung mit dem neuen Schadenfreiheitsrabatt wäre – ohne Erhöhungen durch den Versicherer. Der teurere Preis kann auch daher rühren, dass das Auto in eine teurere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wurde.

Ein Kündigungsrecht besteht zum Beispiel auch dann, wenn nur ein Teil des Vertrages – die Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung – erhöht wurde.

Versicherer sind unterschiedlich transparent

Die Versicherer gehen beim Vergleichsbeitrag unterschiedlich vor. Einige stellen die Zahlen übersichtlich in einer Tabelle zusammen. Der Absatz zum Kündigungsrecht beginnt dann zum Beispiel mit den Worten: „Sie können Ihre Kfz-Versicherung kündigen.“ Bei anderen Anbietern müssen sich die Kunden die Zahlen von zwei unterschiedlichen Seiten ihrer Rechnung zusammensuchen.