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Winter & Schnee: Wissenswertes für Hausbesitzer und Skiurlauber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Der Winter zeigt derzeit in den Alpenregionen seine eher gefährliche Seite: Lawinenabgänge auf Skipisten, festsitzende Touristen und kritische Schneemassen auf den Hausdächern.

Das schneereiche Winterwetter der vergangenen Tage macht vielen weiterhin zu schaffen, daher ein Überblick zu wichtigen Fragen für Skiurlauber und Hausbesitzer:

Wie hoch ist das Risiko abseits der Skipisten?

Teilweise extrem hoch. In Teilen Österreichs galt Anfang der Woche die höchste Lawinenwarnstufe fünf (sehr große Gefahr). Jeder Skifahrer und Snowboarder bleibt bei solchen Bedingungen lieber auf gesicherten und freigegebenen Pisten. Was aber nie vergessen werden sollte: Auch bei geringerer Warnstufe können im freien Gelände Lawinen abgehen, wie die Bergwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) erklärt. Es gibt ein paar Warnzeichen, die Wintersportler unbedingt beachten müssen: Dazu zählen wummernde Geräusche oder wenn Schnee am Hang spontan abrutscht. Auch wenn sich beim Betreten der Schneedecke Risse bilden, sollte man seine Tour abbrechen und sofort umkehren.

Was bringt Sicherheitsausrüstung für Skitouren?

Ohne Lawinenverschütteten-Suchgerät (LVS), Sonde und Schaufel sind Ausflüge abseits der Piste sehr riskant. Zudem müssen Wintersportler wissen, wie sie die Hilfsmittel im Ernstfall einsetzen. Auch alleine sollten sie nie aufbrechen. Ein Lawinen-Airbag senkt zwar bei einem Abgang das Risiko, komplett verschüttet zu werden. Doch Experte Thomas Bucher vom Deutschen Alpenverein (DAV) betont, dass ein Airbag keine Lebensversicherung sei.

Kommen bei einer Bergrettung Kosten auf Betroffene zu?

Ja, und das sind schnell mehrere Tausend Euro. Skifahrer können sich finanziell absichern. Wer etwa den österreichischen Alpenverein, die Naturfreunde oder die Bergrettung Österreichs mit einem jährlichen Beitrag unterstützt, bekommt Bergungskosten zwischen 15.000 und 25.000 Euro rückerstattet. Der DAV bietet einen weltweiten Schutz und deckt Bergungen für bis zu 25.000 Euro ab. Der Deutsche Skiverband hat ebenfalls Versicherungen im Angebot. Laut Bund der Versicherten können Bergungskosten bei Skiunfällen im Gebirge bereits bei der privaten Unfallversicherung mitversichert sein.

Was ist, wenn das Skigebiet wegen Extremwetter schließt?

Dann gibt es wohl kein Geld zurück. Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen Schlechtwetter in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus. Pauschalurlauber, die den Winterurlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, gehen ebenfalls leer aus. Auch der Veranstalter kann für das Wetter nicht garantieren. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises und Schadenersatz.

Manche Orte sind nicht erreichbar. Was gilt dann?

Ist der Wintersportort wegen gesperrter Zufahrtsstraßen nicht erreichbar und haben Reisende ihren Urlaub bei einem Veranstalter gebucht, können sie den Vertrag vor der Abreise wegen höherer Gewalt kündigen. Sie bekommen dann das Geld zurück. Ansonsten sind Urlauber in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft nicht erreichen oder verlassen können. Hier können etwa bei einer späteren Abreise Mehrkosten drohen.

Wer deshalb nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz ist, muss mit Lohnkürzungen rechnen. Um das zu verhindern, können Angestellte mit dem Chef eventuell ausmachen, den Urlaub nachträglich zu verlängern. Eine Abmahnung müssen sie in der Regel nicht befürchten, da sie keine eigene Schuld am Zuspätkommen haben.

Worauf müssen Hausbesitzer achten, auf deren Dach viel Schnee liegt?

Für eine zu hohe Schneelast gibt es Warnzeichen. Klemmen im Obergeschoss Türen und Fenster oder zeigen Verkleidungen Risse, ist nach Angaben der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Gefahr im Verzug. Fachleute sollten dann den Schnee vom Dach räumen. Ob zu viel Schnee auf dem Dach liegt, ist eine Einschätzung, die Experten treffen müssen.

Hausbesitzer können das Gewicht nur grob bestimmen, in dem sie auf einer Fläche von zehn mal zehn Zentimetern Schnee vom Dach ausstechen. Wer nicht ohne sich in Gefahr zu bringen auf sein Dach gelangen kann, kann alternativ Schnee vom Boden nehmen. Ungesichert sollte man keinesfalls hochklettern. Das ausgestochene Schneequadrat wiegt man. Der Wert mit 100 multipliziert ergibt das Schneegewicht pro Quadratmeter. In den Bauunterlagen des Hauses steht laut den Experten die maximale Schneelast im Abschnitt Lastannahmen. Wer keine entsprechenden Daten finden kann, sollte sich an das örtliche Bauamt wenden oder einen Statiker konsultieren.

Greift bei Schäden durch Schneelast die Wohngebäudeversicherung?

Nicht unbedingt. Sie greift nur, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Dann werden durch Naturgewalten wie Lawinen, Erdrutsch, Hochwasser oder Schneelast verursachte Schäden ebenfalls erstattet.