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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Zahlreiche Bahnreisende wollen während ihrer Fahrt ungestört bleiben und ihre Ruhe haben. Daher buchen sie ganz bewusst einen Sitzplatz in einem ausgewiesenen "Ruhebereich", die die Deutsche Bahn in allen ICE und Intercity 2 anbietet.

Telefonate, lautes Musikhören mit Kopfhörer und sonstiger Lärm sind in diesen Bereichen nicht erwünscht. Doch das klappt längst nicht immer. Viele Passagiere lärmen trotzdem, oft rücksichtslos. Kinder tun dies in aller Regel ohne böse Absicht. Doch wie verbindlich ist die Stille im Ruhebereich? Und was können Reisende tun, wenn es zu laut ist?

Die Deutsche Bahn erklärt auf Anfrage, dass grundsätzlich ein Gebot der Rücksichtnahme gelte. "Die DB fordert ihre Kunden dazu auf, in den gekennzeichneten Bereichen andere Fahrgäste nicht zu stören", sagt ein Sprecher der Bahn. Das Zugpersonal weise Reisende bei "Verstößen" auf das Gebot hin. Das war es aber auch schon. "Konkrete Sanktionsmöglichkeiten gibt es nicht", sagt der Sprecher. Wer einen Sitzplatz im Ruhebereich für 4,50 Euro reserviert hat, kann sich das Geld auch nicht erstatten lassen, wenn es ihm in dem Abteil zu laut vorkommt.

Lärmende Kinder sind zu akzeptieren

Völlig daneben benehmen dürfen sich Fahrgäste jedoch nicht. Das schreiben die Beförderungsbedingungen der Bahn vor. Darin heißt es: "Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden." Wer sich entgegen der Regelungen verhalte, Weisungen des Personals missachte oder sonst eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstelle, könne von der Beförderung ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Lärmende Kinder fallen darunter aber nicht.