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Wie Gemeinden die Optik von Häusern bestimmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Bonn - In Gedanken steht das Traumhaus schon. Doch nicht immer darf es auch so gebaut werden, wie gewünscht. Das liegt an Gestaltungssatzungen, die die Gemeinden vorgeben. Damit lassen sich beispielsweise Fassadenfarbe, Dachsiegel oder Putzmaterialien bestimmen.

Und das ist nicht die einzige Regelung - vielmehr erwartet Bauherren unter Umständen an ihrem künftigen Wohnort ein ganzes Geflecht aus Regelungen. "An oberster Stelle, auf Bundesebene, steht das Baugesetzbuch", erklärt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. "Es regelt detailliert, wie ein Bebauungsplan von den Kommunen zu erstellen ist und was dieser zu leisten hat." Dazu gehört die Sicherung der Daseinsvorsorge, sprich, dass es in der Umgebung ausreichend Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Ärzte gibt.

Jedes Bundesland kann wiederum Details in den Landesbauordnungen festschreiben. "Darin können etwa Abstandsflächen angeordnet oder Vorgaben zum Brandschutz gemacht werden", sagt Reinhold-Postina. Der eigentliche Bebauungsplan obliegt den Kommunen. Hier geht es schon um die handfesten Details, maximale Geschosszahl und Firsthöhe zum Beispiel. 

Gibt es keinen Bebauungsplan, dann gilt der Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Dieser sieht vor, dass sich der Neubau an die Umgebung anpassen soll.

Regelungen werden immer kleinteiliger

Grundsätzlich lässt sich sagen: Viele Gemeinden planen inzwischen lieber strenger, um ihr schönes Ortsbild zu erhalten. So kommt es, dass Kommunen über Bebauungspläne hinaus Regelungen treffen, etwa eine Baumschutzsatzung, erklärt Manfred Jost vom Verband Wohneigentum in Bonn. Darin steht, ob ein Baum auf einem bestimmten Grundstück gefällt werden darf und welche Ersatzpflanzungen vorgesehen sind.

Immer häufiger werden auch Gestaltungssatzungen aufgesetzt, in der recht kleinteilige Anforderungen an die äußere Gestaltung formuliert werden. "Darin kann etwa die Farbe der Dachziegel bestimmt werden oder die Grundstückseinfriedung. Sogar die Verwendung bestimmter Materialien kann auferlegt werden", erklärt Jost. Das gilt auch für die Höhe von Mauern, Zäunen und Hecken oder die Fassadenfarbe.

Damit reagieren die Kommunen laut Jost auf die zunehmende Kreativität der Bauherren und die Angebote der Baubranche: "Die Möglichkeiten der individuellen Haus- und Grundstücksgestaltung sind heute viel größer als noch vor zehn Jahren", sagt der Experte. "Einige Kommunen stören sich an dem daraus resultierenden optischen Chaos in den Wohnsiedlungen und reagieren mit Vorschriften."

"Wie Soldaten in Reih und Glied"

Denn die verschiedenen Regelungen bieten noch Schlupflöcher, und eine Gestaltung der entscheidenden optischen Merkmale gibt es vielerorts trotzdem nicht. "Gegenwärtig wird nicht selten exakt vorgeschrieben, wie der Dachwinkel zu sein hat, aber ein Friesenhaus darf neben einem oberbayerischen Landhaus stehen", erklärt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen. Er wünscht sich daher, dass Kommunen Bebauungspläne flexibilisieren. Ein weiteres Beispiel: "Dass manchmal etwa exakt auf vorgegebenen Baulinien zu bauen ist, hat zur Folge, dass Häuser wie Soldaten in Reih und Glied stehen. Optische Harmonie bringt das in ländlichen Gebieten aber nicht, und mit regionaler Siedlungskultur hat es auch nichts zu tun", findet der Diplom-Ingenieur. 

Daneben könnte man seiner Meinung nach auf manche Vorgaben zur Dachausrichtung verzichten oder diese lockern: "Natürlich muss der Brandschutz gewahrt werden, genauso Besonnung und Belichtung, aber Abstandsflächen bis auf den Zentimeter genau vorzuschreiben, macht keinen Sinn", erläutert Burk. "Auch Gebäudehöhen und -ausrichtungen könnten problemlos unterschiedlich sein, wenn die Gebäude stärker über ihre Bauweisen und Baumaterialien definiert würden. Bauherren hätten so mehr Freiheit und das Siedlungsbild wäre gleichzeitig viel harmonischer."

Daher hält Burk viel von Gestaltungssatzungen. "Architektonische Harmonie erreichen wir durch eine ähnliche Materialsprache, nicht durch juristische Maßvorgaben."

Gemeinden müssen kostenlos aufklären

Wichtig wäre hier aber auch, den Bauherren Beispiele an die Hand zu geben, die ihnen zeigen, welche Fensterformen oder welche Fassadenmaterialien für die Region typisch sind. "Es geht nicht um falsche Heimattümelei oder jodelnde Architektur. Es geht um zeitgemäßes, regionales Bauen, deren Bedeutung vor allem dort erkannt wird, wo es existenziell ist: in Ferienregionen, die eben auch von ihren Siedlungsbildern in der Landschaft leben", betont Burk.

Nun können einzelne Bauherren wenig an Regularien rütteln. Doch Jost hofft, dass Bürger etwa bei Bürgerversammlungen mehr mitdiskutieren können, wie ihr Dorf künftig aussehen soll. "Die Einwohner sollten solche Entscheidungen mittragen. Alles andere wäre nicht zeitgemäß."

Auskunft über Vorschriften beim Hausbau gibt das Bauordnungsamt, die Gemeindeverwaltung oder das Stadtplanungsamt. "Viele Kommunen veröffentlichen ihre Satzung online", weiß Manfred Jost vom Verband Wohneigentum. Das Bauordnungsamt ist auch zur kostenfreien Beantwortung aller Fragen zum Thema verpflichtet.