Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Welche Versicherung deckt Sturmschäden ab?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg – Damit die Versicherung zahlt, muss der Versicherungsnehmer belegen können, dass der Sturm für den Schaden verantwortlich ist und mindestens Windstärke acht hatte. Das sind Winde mit rund 63 Stundenkilometern. Als Beleg können zum Beispiel Medienberichte dienen, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Wohngebäudeversicherung versichert Schäden am Gebäude

Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt. Allerdings gilt das nur für Schäden unmittelbar am Haus.

Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände

Für Mobiliar und andere bewegliche Gegenstände ist dagegen die Hausratversicherung zuständig - sie springt ein, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.

Schadensmeldung schnell einreichen

Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos machen und Zeugen benennen.

Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht selbst beseitigen – denn die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen.

Was aber möglich und sogar nötig ist, ist die vorsorgliche Reparatur, um weitere Schäden zu verhindern. Zum Beispiel, wenn Regen durch zerbrochene Scheiben drückt - hier dürfen die Scheiben abgedichtet werden. Man spricht dabei von der Schadenminderungspflicht.

Sturmschäden am Auto: Ein Fall für die Teilkaskoversicherung

Für Sturmschäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf, ebenfalls ab Windstärke acht. Liegt aber zum Beispiel ein umgefallener Baum schon auf der Straße und der Wagen fährt in diesen, ist eine Vollkaskoversicherung nötig. Darauf weist der ADAC hin.