Wegeunfall: Kosten von der Steuer absetzen
Stand: 19.02.2018
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München - Wer auf dem Weg zur Arbeit einen sogenannten Wegeunfall erleidet, der kann die Kosten unter Umständen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dann zum Beispiel, wenn man den Unfall selbst verursacht hat und keine Versicherung den Schaden ersetzt, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) in München.
Lässt sich das Fahrzeug reparieren, werden die Rechnung der Werkstatt und sonstige Rechnungen im Zusammenhang mit dem Unfall addiert und in die Formulare eingetragen. Bei einem Totalschaden des Autos richtet sich die Steuererleichterung nach den Richtlinien der AfaA (Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung). Maßgeblich ist dann das Alter des Autos.