Wann riskieren Autofahrer ihren Vollkaskoschutz?
Stand: 29.05.2019
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Berlin – Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kfz-Vollkaskoversicherung auf. Doch nicht in allen Fällen, wie Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, mitteilt.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer im Einzelfall seine Leistungen anteilig oder sogar komplett kürzen, so der GDV. Entscheidend dabei sei die Schwere der Fahrlässigkeit.
Was gilt als „grob fahrlässig“?
Alkoholfahrten, das Ignorieren einer roten Ampel oder Überholen trotz erkennbaren Gegenverkehrs sind Beispiele für grobe Fahrlässigkeit. Illegale Autorennen entbinden Versicherer in der Regel von der Leistungspflicht in der Vollkasko, so der GDV.