Vorratsdatenspeicherung: FDP legt Verfassungsbeschwerde ein
Stand: 27.10.2015
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Berlin - Am Montag hat das Parteipräsidium der FDP beschlossen, gegen die umstrittene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde einzulegen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hatte die Klage kürzlich mit der Begründung angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Gesellschaft müsse vor "unverhältnismäßigen Angriffen" verteidigt werden.
Das Mitte Oktober im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossene Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern. E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.
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