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Viele offene Fragen bei der Zerschlagung von Innogy

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Essen - Die Folgen der geplanten Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy sind weiter unklar. Bei der Innogy-Hauptversammlung sagte Vorstandschef Uwe Tigges am Dienstag, die meisten Detailfragen seien "weiterhin offen". Weder gebe es von Eon ein Übernahmeangebot für die Innogy-Aktionäre, noch bestehe eine Zusage, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Eon will nach der Übernahme rund 5000 Stellen streichen.

Geklärt ist bei Innogy dagegen, wer das Unternehmen bis zu seinem vermutlichen Ende 2019 führen wird. Interimschef Tigges wurde nun zum offiziellen Vorstandsvorsitzenden bestellt. Er hatte das Amt im Dezember 2017 zunächst übergangsweise übernommen, nachdem sich Innogy von Vorstandschef Peter Terium getrennt hatte. Der Niederländer erhält eine Abfindung von insgesamt rund 12 Millionen Euro. Das seien 5,3 Millionen Euro weniger, als er bei Erfüllung seines Vertrages bekommen hätte, erläuterte Aufsichtsratschef Erhard Schipporeit.

Für Unruhe sorgt die geplante Zerschlagung auch bei den Kommunen. Innogy ist an rund 100 Stadtwerken und regionalen Versorgern beteiligt und besitzt rund 3000 Stromnetz-Konzessionen - nicht nur im RWE-Kernland Nordrhein-Westfalen. Diese Verbindungen bestehen oft seit Jahrzehnten. Jetzt will Eon das lukrative Geschäft der Strom- und Gasnetze übernehmen und so zum neuen Partner der Kommunen werden.

Unruhe bei den Kommunen

Nicht überall kommt das gut an. Einzelne Kommunen prüfen bereits, ob in Verträgen vereinbarte Sonderkündigungsrechte genutzt werden können, um sich nach anderen Partnern umzusehen oder Stadtwerke wieder ganz in kommunale Hand zurückzuholen. "Wir sind der Überzeugung, dass die Change-of-Control-Klausel greift", ist beispielsweise der Chef der Dortmunder Stadtwerke, Guntram Pehlke, überzeugt. Innogy ist mit 39,9 Prozent an der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung DEW21 beteiligt. Die Grünen im Dortmunder Rat haben bereits vorgeschlagen, sich von Innogy/Eon zu trennen.

Eon kündigte an, so bald wie möglich Gespräche mit den Kommunen zu suchen, die gemeinsam mit Innogy an Netzgesellschaften beteiligt sind. Schon jetzt habe Eon mit mehr als 5000 Kommunen in Deutschland vertrauensvolle Partnerschaften im Netzgeschäft, sagte ein Sprecher. Seit 2007 habe Eon mehr als 90 Prozent der seitdem ausgelaufenen Konzessionsverträge erneuern können.

Das Beispiel Dortmund zeigt, wie eng die gegenseitige Verflechtung von Kommunen und Energiekonzernen bisweilen ist. Die Stadtwerke sind größter kommunaler Aktionär von RWE, die Kommunen haben im RWE-Aufsichtsrat den Deal abgesegnet. Bei Innogy gibt es in Dortmund weit über 2000 Arbeitsplätze, die künftig zu Eon wechseln sollen. "Auch das muss bedacht werden", sagte Pehlke.

Folgen für Stromkunden offen

Nach Berechnung des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt, Energie dürfte Eon künftig mehr als die Hälfte der insgesamt rund 20 000 Verteilnetz-Konzessionen bei Strom und Gas halten. "Bei Neuausschreibungen kann Eon künftig auch noch das umfangreiche Verfahrens-Know-how von RWE nutzen und gegenüber den Mitbewerbern ausspielen", erklärte Kurt Berlo, der bei dem Institut zum Thema Netz-Konzessionen forscht.

Offen sind auch die Folgen der Innogy-Übernahme für die Stromverbraucher. Eon-Chef Teyssen ist Befürchtungen entgegengetreten, sein Unternehmen bekomme dadurch zu viel Marktmacht. "Im Vertrieb hätten wir einen Marktanteil von 25 Prozent in Deutschland. Ein Monopol sieht anders aus", hatte er der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" gesagt.

Der für Firmen der Energiebranche arbeitende Datenbank-Analyst Enet hat sich die Folgen des Eon-RWE-Deals genauer angesehen und Deutschland dazu in rund 17 000 kleine Einheiten zerlegt. In gut jeder zweiten davon wird Eon demnach künftig der Grundversorger sein - also dasjenige Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefert. Und das schafft einen sicheren
Kundenstamm: Nach Zahlen der Bundesnetzagentur hatten 2016 mehr als 70 Prozent aller Strom-Haushaltskunden einen Basisvertrag oder einen anderen Vertrag beim örtlichen Grundversorger.