Vertraute frühzeitig mit Vorsorgevollmacht ausstatten
Stand: 01.11.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Viele Menschen wünschen sich, dass die eigenen Angehörigen oder andere Vertraute die eigenen Bankgeschäfte weiterführen, falls sie selbst dazu irgendwann einmal nicht mehr in der Lage sein sollten. Doch nur wer mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet ist, hat im Notfall Zugriff aufs Konto. Wir erklären, was beim Ausstellen dieser Vollmacht zu beachten ist.
Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte haben im Notfall nicht automatisch Zugriff auf das Bankkonto. Damit im Ernstfall jemand die Bankgeschäfte weiterführen kann, sollten Kontoinhaber frühzeitig eine Bank-Vorsorgevollmacht ausfüllen. Darauf macht der Bankenverband aufmerksam.
Vordrucke der kontoführenden Bank benutzen
Mit der Vorsorgevollmacht kann man verhindern, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer sich um Geldangelegenheiten kümmert. In dem Dokument können Kontoinhaber eine Vertrauensperson benennen, die berechtigt ist, auf das Konto zuzugreifen.
Dabei handelt es sich nicht um eine Generalvollmacht, der Handlungsspielraum ist vielmehr klar definiert und teils eingeschränkt – Bevollmächtigte können etwa keine neuen Kredite aufnehmen, aber Geld abheben oder überweisen.
Wichtig dabei ist es, die Vordrucke der jeweiligen Bank zu nutzen, damit es später formal keine Probleme gibt. Zudem sollten der Vollmachtgeber und die Vertrauensperson, der die Vollmacht erteilt werden soll, gemeinsam für die Beantragung die Bank aufsuchen. Zu dem Termin sollten beide unbedingt den Ausweis mitnehmen, damit es später keine Zweifel an der Gültigkeit der Vollmacht gibt.