Versicherungstipp: So versichern Sie Ihr Pedelec
Stand: 05.07.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München – Nur normale Pedelecs gelten vor dem Gesetz als Fahrräder. Bei schnellen Pedelecs reicht die Privathaftpflicht dagegen nicht aus. Die Fahrzeuge benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Verursachen Sie mit einem normalen Pedelec einen Schaden, deckt diesen in der Regel die private Haftpflichtversicherung ab. Diese Police sollte jeder abgeschlossen haben sollte, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Normale Pedelecs sind elektrische Fahrräder, die den Fahrer beim Treten mit einem bis zu 250 Watt starken Motor bis zu einem Tempo von maximal 25 km/h unterstützen.
Über 25 km/h: Kfz-Versicherung notwendig
Ein schnelles, sogenanntes S-Pedelec gilt dagegen als Fahrzeug. Dafür braucht es unter anderem eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Wer es ohne Pflichtversicherung und ohne Fahrerlaubnis bewegt, macht sich strafbar und muss alle verursachten Schäden selbst bezahlen.