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Versicherungsschutz für Tierbisse im Auto - was zählt zum Innenraum?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Manche Kfz-Versicherung schließt Schäden durch Tierbisse im Innenraum des Autos explizit von den Leistungen aus. Bei Schäden, die unter der Innenraumverkleidung liegen, muss der Versicherer im Einzelfall dennoch zahlen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 7 U 25/16).

Demnach seien dem Innenraum nur Bereiche zuzurechnen, die für Insassen benutzbar und zugänglich sind. In diesem Fall sahen die Bedingungen einer Teilkaskoversicherung vor, unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden "am Fahrzeug" zu übernehmen. Doch Schäden im Innenraum nahm der Versicherer aus.

Einem Autofahrer wurde nach einer Prüfung in der Werkstatt mitgeteilt, dass zahlreiche Schäden durch Tierbiss zwischen der Außenhaut des Autos und der Innenraumverkleidung entstanden sind. So etwa unter anderem bei den Wasserabläufen des Panoramadaches und an der Dämmung und Isolierung der Verkabelung. Die Versicherung verweigerte mit Hinweis auf ihre Bedingungen die Zahlung. Der Autobesitzer klagte.

Das Urteil

Beim Berufungsverfahren bekam er recht. Die hier vorliegenden Schäden lägen nicht im Fahrzeuginnenraum. Denn dieser Begriff sei aus der Perspektive eines Versicherungskunden auszulegen, der darunter unter anderem Fahrgastzelle und Kofferraum, also benutzbare und zugängliche Bereiche verstehe. Für ihn seien Innenraumschäden solche, die er ohne Auseinanderbau erkennen kann. Der Zwischenraum hinter der Verkleidung mit Elementen der Lüftung, Bordelektronik oder Klimaanlage gehören nach Ansicht des Gerichts nicht dazu.