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Verbraucher sind bei Insolvenz eines Investmentfonds geschützt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Bei einer Insolvenz eines Investmentfonds ist das Anlagevermögen vom Kapital der Fondsgesellschaft getrennt. Bei einer Schieflage ist das Fondsvermögen also nicht betroffen, wie die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften aufmerksam berichtet.

Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz erklärt jedoch, dass man diesen Punkt differenziert betrachten muss: „Es stimmt, im Pleitefall der Fondsgesellschaft ist das Fondsvermögen geschützt. Dennoch sind Verluste möglich.“ Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das Bestandteil des Fonds ist, kann es zu Kursschwankungen kommen. „Geht der Kurs runter, kann dies die Rendite verhageln.“

Allerdings sagt Kurz: „Ist der Fonds breit gestreut - investiert er also in verschiedene Branchen, Länder und Unternehmen - mindert dies die Gefahr, Verluste durch Kursschwankungen zu erleiden.“ Bei sehr spitz zugeschnittenen Fonds sind die Verlustrisiken höher - als Beispiel nennt er Fonds, die nur in Solaranlagen investiert haben.