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Verbot von Bonitätsanleihen endgültig vom Tisch

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Frankfurt/Main - Die deutsche Finanzaufsicht verzichtet endgültig auf ein Verbot von Bonitätsanleihen für Privatanleger. Eine Überprüfung habe ergeben, dass sich die Finanzbranche an ene Selbstverpflichtung mit schärferen Regeln halte und private Investoren nun ausreichend geschützt seien.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin sieht endgültig davon ab, den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatanleger zu verbieten. Die Behörde habe festgestellt, dass sich die Finanzwirtschaft an selbst auferlegte strengere Regeln halte, teilte sie in Frankfurt mit.

Privatanleger ausreichend geschützt

Überprüft worden seien 106 neue bonitätsabhängige Schuldverschreibungen binnen neun Monaten. Die Selbstverpflichtung der Branche sei in der Praxis "weitgehend" eingehalten worden, Privatanleger würden ausreichend geschützt. Dies zeige, "dass die Bafin auch ohne ein Verbot deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz erreichen kann", sagte Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Weitere Schritte der Aufsicht seien derzeit nicht nötig.

Bezeichnung "Bonitätsanleihe" ist irreführend

Mit Bonitätsanleihen können Privatanleger auf die Kreditwürdigkeit von Firmen wetten. Die Bafin hatte im Sommer 2016 angekündigt, den Verkauf der Papiere an Privatanleger verbieten zu wollen. Dies hatte sie auch damit begründet, dass Sparer die Risiken kaum bewerten könnten und die Bezeichnung "Anleihe" irreführend sei, da es sich eigentlich um Zertifikate handle. Banken hatten hierzulande Papiere im Volumen von mehreren Milliarden Euro an Privatanleger herausgegeben.

In der Folge verpflichteten sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) zu schärferen Regeln, etwa höhere Qualitätsstandards und eine bessere Aufklärung. Zudem verpflichtete sich die Branche, die Papiere nicht mehr als Anleihen, sondern als "bonitätsabhängige Schuldverschreibung" zu bezeichnen. Daraufhin nahm die Bafin vorerst ihre Verbotspläne zurück und beobachtete die Praxis. Dabei sah sie nun nur einzelne Verstöße.