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Urteil: Provider dürfen nicht automatisch Daten nachladen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Wer keine Datenflatrate für sein Smartphone hat, surft monatlich mit einem begrenzten Volumen. Sind die Daten verbraucht, surft man automatisch weiter. Jedenfalls in einem bestimmten Fall, über den das Landesgericht München I jetzt entschieden hat.

Worum ging es?

Der Provider hat automatisch gebührenpflichtiges Zusatzvolumen zum Surfen nachgeladen und den Kunden außerdem in einen teureren Tarif gestuft, ohne ausdrückliche Zustimmung. Der Rechtsspruch (Az.: 12 O 13022/15) ist noch nicht gültig. Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt gab, geht der betreffende Anbieter in Berufung.

Daten werden automatisch dazugebucht

Die Datenautomatik in den Tarifen, um die es im verhandelten Fall geht, funktioniert folgendermaßen: Sobald das im gebuchten Tarif festgelegte Datenvolumen verbraucht ist, werden weitere 100 Megabyte Daten dazugebucht - und das bis zu drei Mal im Monat zum Preis von jeweils zwei Euro, ohne dass der Kunde dem widersprechen könnte.

Zudem wird der Kunde auf einen Tarif mit fünf Euro teurerer Grundgebühr hochgestuft, sobald das zusätzliche Datenvolumen von insgesamt 300 MB an drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen ausgeschöpft worden ist. Kunden, die damit nicht einverstanden sind, können zwar in ihren Tarif zurückkehren, aber erst zum nächsten Abrechnungsmonat.

Gericht erklärt Klausel als unwirksam

Diese Vertragsklauseln erklärte das Landgericht für unwirksam: Die Hauptleistung des Vertrags sei durch die monatliche Grundgebühr abgegolten, so die Kammer. Sowohl eine automatische Tarif-Hochstufung als auch die automatische Erweiterung des Datenvolumens stellten eine einseitige Änderung des Hauptleistungsversprechens dar. Entgelte für weitere Leistungen seien nur zulässig, wenn der Kunde jeder Extrazahlung aktiv zustimme. Es reiche nicht aus, das Zusatzentgelt in einer Geschäftsbedingung zu regeln und den Kunden per SMS über die Leistungserweiterung zu informieren.