Unverlangt erhaltener Auftragsbestätigung sofort widersprechen
Stand: 15.08.2008
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Berlin (dpa/tmn) - Wer die Bestätigung für einen Auftrag geschickt bekommt, den er gar nicht erteilt hat, sollte sofort per Einschreiben widersprechen. Auch wenn das Unternehmen, von dem die Bestätigung kommt, dann Druck ausübt, lässt sich der Empfänger möglichst nicht einschüchtern, rät die Verbraucherzentrale Berlin. Denn im Streitfall muss das Unternehmen beweisen, dass der Verbraucher den betreffenden Auftrag erteilt hat.
Die angeschriebenen Bürger hatten diese Verträge allerdings nicht bestellt. In lediglich einem Fall hatte eine Frau zuvor Kontakt zum betreffenden Unternehmen gehabt: Sie hatte sich auf der Straße an einem Gewinnspiel beteiligt und 120 Freiminuten gewonnen, aber nach eigenen Angaben nichts unterschrieben.