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Unrentable Lebensversicherung nicht einfach kündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Lebensversicherungen waren einst ein Klassiker der Altersvorsorge. In Zeiten sinkender Zinsen wird aber auch diese Vorsorge-Form zunehmend unattraktiver. Manche Kunden kündigen ihren Vertrag daher. Doch das kann ein Fehler sein.

Kündigung der Lebensversicherung mit Einbußen

"Wer seine Lebensversicherung kündigt, wird dafür bestraft, die Vertragslaufzeit nicht durchzuhalten", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. "Die Versicherung zahlt dann nur den geringen Rückkaufswert aus." Gerade bei neueren Verträgen kann es sein, dass der Versicherte aber mehr eingezahlt hat, als er dann herausbekommt.

Verkauf besser als Kündigung

Eine bessere Option kann sein, die Lebensversicherung zu verkaufen. Spezielle Anbieter führen den Vertrag weiter, zahlen also bis zum Ende der Laufzeit die Beiträge. Dafür erhalten sie dann am Ende die Auszahlung, von der sie sich einen Gewinn erhoffen.

Dafür zahlen sie dem Versicherten etwas mehr als den Rückkaufswert. Bis zu 5 Prozent Aufschlag sind drin, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das hängt aber sehr vom Vertrag ab. Über den Preis bestimmen unter anderem die Garantieverzinsung, die Restlaufzeit des Vertrags und von welchem Versicherer er ist."

In der heutigen Zeit der niedrigen Zinsen sollten Verbraucher beim Verkauf keine Wunder erwarten, warnt die Expertin. Es sei schwierig, mit den Policen derzeit noch Geld zu verdienen. "Es kann sogar sein, dass sich niemand findet, der die Lebensversicherung abkaufen möchte. Verträge, die nicht lukrativ sind, die erst eine kurze Laufzeit haben oder die fondsgebunden sind, lassen sich nur schwer verkaufen."

Manche Aufkäufer verlangen zudem einen Mindestrückkaufswert, der meist 10.000 Euro, manchmal auch 5000 Euro beträgt. Außerdem sollen die Verträge in der Regel noch eine gewisse Zeit laufen.

Den Verkauf der Lebensversicherung unbedingt gut durchrechnen

Doch auch wenn der Verkauf eine bessere Option ist, sollte sich niemand leichtfertig von seiner Lebensversicherung trennen. Vor allem, wenn es um größere Summen geht, sollten Versicherte unbedingt durchrechnen, ob es sich nicht doch lohnt, den Vertrag durchzuhalten, betont Boss. "Verträge, die noch gekauft werden, haben oft eine gute Verzinsung. Daher sollten diese grundsätzlich eher behalten werden, außer der Besitzer braucht wirklich das Geld."

Versicherte, die ihre Lebensversicherung vor 2008 abgeschlossen haben, haben möglicherweise sogar noch eine bessere Alternative, als zu verkaufen, erklärt Becker-Eiselen: "Sofern die Widerspruchserklärung der Lebensversicherung fehlerhaft war, können Verbraucher ihrer Police noch heute widersprechen." Dann erhalten sie ihre Beiträge zurück und womöglich zusätzlich Zinsen.

Auf seriöse Verkäufer achten

Steht einmal die Entscheidung, die Versicherung zu verkaufen, sollten Verbraucher darauf achten, einen seriösen Aufkäufer zu finden. "Es gibt dubiöse Unternehmen, die zum Beispiel einen höheren Kaufpreis versprechen, die Zahlung aber in die Zukunft verschieben", berichtet Becker-Eiselen. Darauf sollte sich niemand einlassen. Seriöse Anbieter zahlen sofort. Boss empfiehlt, nur Aufkäufer zu wählen, die im Bundesverband Zweitmärkte Lebensversicherungen (BVZL) Mitglied sind. Der Verband verpflichtet sich zu Mindeststandards.

Es ist außerdem sinnvoll, bei mehreren Unternehmen Angebote einzuholen und zu vergleichen. Schließlich ist es möglich, dass der Aktuar eines Aufkäufers die Renditechancen der Lebensversicherung ein bisschen anders einschätzt, als ein anderer und so noch etwas mehr beim Kaufpreis drauflegt.

Todesfallschutz kann erhalten bleiben

Mit dem Verkauf der Lebensversicherung ist der Versicherte nicht alle Pflichten los. Denn er bleibt weiterhin der Versicherte - der Todesfallschutz der Police besteht zumindest bei guten Anbietern weiterhin. "Nach dem Verkauf sollte er seine Unterlagen deshalb auf jeden Fall aufheben. Stirbt der Versicherte, müssen seine Erben die Versicherung davon unterrichten", rät Becker-Eiselen. Die Todesfallsumme bekommt dann zwar der Aufkäufer ausgezahlt, er überweist es aber an die Erben, abzüglich des Kaufpreises.