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Unfallversicherung deckt auch die meisten Weiterbildungen ab

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Heidelberg - Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden, genießen dabei den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch dann, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten nicht beteiligt. Eine Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein.

Wer sich beruflich weiterbildet, ist am Fortbildungsort und auf dem Weg dahin gesetzlich unfallversichert. Ob der Arbeitgeber Beschäftigte dabei unterstützt oder ob sie sich auf eigene Faust weiterbilden, spielt dabei keine Rolle. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hin.

Berufliche Zweckorientierung muss erkennbar sein

Mit dem bereits erlernten Job muss die Fortbildung dabei nicht zwingend zusammenhängen. Weiterbildungen für ein Hobby oder aus privatem Interesse fallen aber nicht unter die Regelung: Eine sogenannte berufliche Zweckorientierung müsse erkennbar sein, so die Berufsgenossenschaft. Ein kaufmännischer Angestellter, der einen Schnupperkurs an einer Theaterakademie besucht, sei deshalb zum Beispiel nicht gesetzlich unfallversichert.