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Unfallversicherung: Darauf sollten Sie achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nur kurz nicht aufgepasst und schon ist der Unfall passiert. Gut, wenn man dann versichert ist. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Verbraucher jedoch immer auf einen ausreichenden Schutz achten.

Eine Unfallversicherung zahlt Geld, wenn der Kunde in seiner Freizeit einen Unfall hat. "Ein Unfall liegt versicherungsrechtlich vor, wenn ein Ereignis plötzlich, unfreiwillig und von außen auf den Menschen einwirkt", erklärt Rüter de Escobar. Je nach Unfall und Versicherungsvertrag bekommt der Verletzte Tagegeld, eine Rente oder eine einmalige Kapitalleistung. Im Kern soll die private Unfallversicherung Kosten abdecken, die nach einem Unfall anfallen, etwa den Umbau des Hauses, eine Haushaltshilfe oder eine lebenslange Rente im Fall der Arbeitsunfähigkeit.

Gliedertaxe und Invaliditätsgrad

Wie viel Geld dem Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben den individuellen Vertragsklauseln, kommt es vor allem auf die Verletzung an. "Versicherer leisten entsprechend des Ausmaßes der Gesundheitsschädigung", sagt Michael Nischalke, Versicherungsexperte der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest. "Dazu gibt es die Gliedertaxe." Diese bestimmt den Wert der beschädigten Körperteile und legt den Invaliditätsgrad fest.

Ein Beispiel: Dem Versicherten fällt ein Blumentopf aus dem dritten Stock auf den Fuß. Verliert er dadurch eine Zehe, liegt die Gliedertaxe bei zwei Prozent. Hat er einen Vertrag über 100.000 Euro Versicherungssumme abgeschlossen, erhält er für seine Zehe demnach 2000 Euro. Ist es die große Zehe, gibt es fünf Prozent, also 5000 Euro. Verliert er den ganzen Fuß, sieht die Gliedertaxe 40 Prozent, 40.000 Euro vor. Ist der Fuß nur teilweise beschädigt, wird die Versicherungsleistung der Schwere der Invalidität angepasst. Der körperliche Schaden und damit der Grad der Invalidität müsse innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt festgestellt, dem Versicherer vorgelegt und geltend werden, sagt Rüter de Escobar.

Auf Progression achten

"Wichtig bei einer Unfallversicherung ist eine Progression im Vertrag", erläutert Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Das bedeutet, dass bei höheren Invaliditätsgraden oder bei einer Vollinvalidität die Versicherungsleistung steigt." Bei einer Progression von 300 würden bei 100-prozentiger Invalidität 300.000 Euro ausbezahlt.

Nach einem schweren Unfall ist es den Betroffenen teilweise nicht mehr möglich zu arbeiten. Da ein solcher Ernstfall auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung übernommen würde, werden die beiden Versicherungen häufig miteinander verglichen.

Unfall- versus Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Experten ziehen die fünf- bis zehnmal so teure Berufsunfähigkeitsversicherung vor, denn die Unfallversicherung versichert nur den Unfall. "Den wichtigsten Teil übernimmt die Versicherung damit nicht, denn 90 Prozent der Betroffenen werden durch eine Krankheit invalide und nur 10 Prozent durch einen Unfall", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Bei Kindern sind die Zahlen sogar noch deutlicher. "Mehr als 99 Prozent der Kinder werden durch eine Krankheit invalide, nur 0,65 Prozent werden durch einen Unfall schwerbehindert", sagt Verbraucherschützer Grieble.

Aber die Unfallversicherung hat auch Vorteile. "Die Leistung der Unfallversicherung ist nicht an Arbeitsunfähigkeit gekoppelt", erklärt Michael Nischalke. Ein Journalist, der bei einem Unfall beide Beine verloren habe, könne seinen Beruf ausüben, bekomme aber dennoch je nach Versicherungssumme einen hohen Kapitalbetrag ausbezahlt.

Eine Unfallversicherung kann daher eine sinnvolle Sache sein. Der der Ernstfall muss aber in einer ausreichenden Höhe versichert sein. "Eine ausreichende Grundsumme ist wichtig, weil die Progression meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent greift", erklärt Rudnik. Eine Unfallversicherung über 100.000 Euro mit der Progression 350 kostet weniger als 100 Euro im Jahr. Die richtige Unfallversicherung gibt es aber nicht. Die Situation und die Bedürfnisse des Einzelnen spielen eine zu große Rolle. Michael Nischalke von "Finanztest" rät, sich selbst anhand von Versicherungstests schlau zu machen und einen Unfallversicherungsvergleich mehrer Anbieter durchzuführen.

Tipp: Auf ausreichende Invaliditätssumme achten

Wichtig bei einer Unfallversicherung ist eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme. Denn schon bei einem geringeren Invaliditätsgrad, der einen im täglichen Leben bereits erheblich einschränken kann, wird dann ein ausreichender Betrag ausgezahlt, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Bei einem 30-Jährigen sollte die Invaliditätssumme das Sechsfache und bei einem 40-Järigen das Fünffache des Bruttojahreseinkommen betragen. Ist die Summe zu gering, sollten Versicherte die Unfallversicherung kündigen oder den Betrag anpassen.