Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Unfall während der Probefahrt: Wer haftet in diesem Fall?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Erfurt – Vor dem Autokauf nutzen Kaufinteressenten gerne die Möglichkeit einer Probefahrt. Vorab sollten aber beide Seiten eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnen, um sich so vor bösen Überraschungen zu schützen.

"Grundsätzlich sollte im Interesse von Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung über die Probefahrt geschlossen werden", rät Fahrzeugexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Darin sollten neben den Daten des Halters und des Kaufinteressenten, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten sowie eine Haftungsvereinbarung enthalten sein. Musterverträge finden sich im Internet.

Haftungsvereinbarung mit Käufer

"Mit der Haftungsvereinbarung erklärt der Kaufinteressent, dass er für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug haftet und darüber hinaus den Halter von sämtlichen Ansprüchen freistellt, die beispielsweise durch von ihm begangene Verkehrsverstöße während der Probefahrt entstehen können", erklärt Leser. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet grundsätzlich die Haftpflichtversicherung im Rahmen der Halterhaftung. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zugelassen beziehungsweise mit einem roten Händlerkennzeichen ausgestattet ist.

Der Käufer sollte sich vor der Probefahrt vergewissern, dass für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung besteht, die im Schadenfall eintritt. "Hierbei würde sich das Risiko auf die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsbeitrag der Versicherung beschränken", erklärt Achmed Leser.

Doch Vorsicht: "Wird der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt, steht der Fahrer beispielsweise während der Probefahrt unter Alkohol oder Drogen, entfällt der Versicherungsschutz", warnt Leser. Das kann auch bei überhöhter Geschwindigkeit oder einer unüberlegten Bremsprobe im fließenden Verkehr der Fall sein. Besteht keine Kaskoversicherung, bleibt der Probefahrer auf allen Kosten sitzen.

Auf Käufer-Pfand bestehen

Der Verkäufer hingegen sollte sich vor Antritt der Probefahrt vom Fahrer den Führerschein zeigen lassen und auf ein Pfand bestehen. "Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Probefahrt in einer Diebstahlsanzeige endet", warnt Leser. Im beiderseitigen Interesse sollte das Fahrzeug vor der Probefahrt auch nach Schäden an Karosserie, Lack und Felgen abgesucht werden. Etwaige Kratzer oder Beulen gilt es dann zu dokumentieren.