Unfall ohne Winterreifen: Versicherung kann Leistung kürzen
Stand: 08.11.2019
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Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Passiert ein Unfall, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen.
Mit der richtigen Klausel in der Kaskoversicherung vorsorgen
Autofahrer sind bei Eis, Frost, Glätte oder Schnee verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren. Sind Autofahrer bei solchem Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs, riskieren sie im Schadenfall, dass die Kaskoversicherung ihre Leistungen deutlich kürzt. Darauf macht der Bund der Versicherten aufmerksam. Denn dann handeln Autofahrer grob fahrlässig.
Wer solche Kürzungen vermeiden will, sollte beim Abschluss der Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls verzichtet. Denn dann zahlt der Versicherer Schäden am eigenen Auto in der Regel zu 100 Prozent.
Kfz-Haftpflicht regelt Schäden Dritter
Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen reguliert hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In der Regel kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers also für Schäden der Unfallopfer auf - und zwar auch dann, wenn der Verursacher mit Sommerreifen gefahren ist.
Profiltiefe der Reifen muss stimmen
Winterreifen allein reichen für sichere Fahrt im Winter aber nicht aus. Sie müssen auch noch in einem guten Zustand sein. Mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber vor. Der ADAC Berlin-Brandenburg rät aber zu mindestens vier Millimetern Profiltiefe.
Wer ganz einfach selbst prüfen will, ob seine Winter- oder Ganzjahresreifen noch ausreichend Profil habe, schnappt sich eine Ein-Euro-Münze aus der Geldbörse und steckt sie ins Profil der Reifen. Verschwindet der Goldrand im Profil, reicht es noch aus. Der Münzrand ist drei Millimeter breit. Ragt er hervor, rät der Autoclub zu neuen Reifen.