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Unerwünschte Werbeanrufe: Bundesnetzagentur einschalten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Erfurt/Berlin - Ohne vorherige Einwilligung dürfen keine Werbeanrufe gemacht werden. Doch nicht alle Unternehmen halten sich auch wirklich daran. Verbraucher, die trotzdem am Telefon mit vermeintlichen Gratisaktionen, Gewinnversprechen oder Ähnlichem belästigt werden, sollten zum einen das Gespräch so schnell wie möglich beenden, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Denn meist gehe es darum, dem Angerufenen Verträge unterzuschieben. Zum anderen sollten sie sich bei der Bundesnetzagentur über den unerlaubten Anruf (Cold Call) beschweren, weil diese den Verstoß mit einem Bußgeld ahnden kann.

Die Beschwerde kann per Online-Formular, per E-Mail oder auch postalisch per ausgedrucktem Formular eingereicht werden. Um dafür alle notwendigen Informationen beisammen zu haben, sollte man sich merken, was beworben wird und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren, wenn man einen Cold Call erhält, rät die Bundesnetzagentur. Die Einwilligung in Telefonwerbung muss übrigens schon vor dem Anruf vorliegen. Ein Einholen der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist der Behörde zufolge unzulässig.