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Telekom-StreamOn in Teilen untersagt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Bonn/Heidelberg - Bei der StreamOn-Option der Telekom können bestimmte Dienste wie Netflix oder Apple Music genutzt werden, ohne dass das Daten-Inklusivvolumen aufgebraucht wird. Die Bundesnetzagentur will Änderungen – untersagt aber nicht das komplette Angebot.

Die Bundesnetzagentur hat ihre Kritik an der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Deutschen Telekom bekräftigt und Teilaspekte der Zubuchoption untersagt. So muss das Angebot nach Vorgabe der Behörde auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Der Konzern will sich dagegen wehren.

Telekom: Für Kunden ändert sich vorerst nichts

"Wir werden bewerten, wie diese Anordnung umzusetzen ist", erklärte die Telekom in einer ersten Reaktion am Freitag. "Für unsere Kunden und Partner ändert sich vorerst nichts." Das Unternehmen hat eine Frist bis Ende März 2018 bekommen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. "Im Interesse unserer Kunden sehen wir derzeit keinen Grund, von unserer Rechtsauffassung abzuweichen und werden daher Widerspruch einlegen", kündigte der Konzern an.

Netzneutralität in Gefahr?

Beim "StreamOn"-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. In bestimmten Fällen wurde jedoch bei Video-Streaming die Übertragungsrate gedrosselt. Verbraucherschützer und Netzaktivisten sehen in dem Angebot allerdings generell die Gefahr einer Aushöhlung der Netzneutralität.

StreamOn nicht komplett untersagt

"StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig." Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, hieß es. "Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen", sagte Homann. Die Behörde hatte ihre Kritik bereits im Oktober erläutert und die Telekom zur Abhilfe aufgefordert.

Verivox: Bei Vodafone-Modell ähnliche Anpassungen zu erwarten

„Viele Kunden waren seit dem Wegfall der Roaming-Zuschläge innerhalb der EU verwundert, dass sie ihre Streaming-Optionen nicht im Ausland nutzen konnten“, sagt Christian Schiele, Bereichsleiter Telekommunikation bei Verivox. „Das gilt nicht nur für StreamOn der Telekom, sondern gleichermaßen für die Streaming-Pässe des Mitbewerbers Vodafone. Die Netzagentur prüft auch die Vodafone-Tarife, die ein halbes Jahr später auf den Markt kamen und ähnlich aufgebaut sind. Deshalb wären vergleichbare Anpassungen aus Verbrauchersicht auch bei den Vodafone-Pässen wünschenswert.“ 

Telekom sieht Widerspruch zum Kundeninteresse

Der Bonner Konzern kritisierte seinerseits die Position der Netzagentur: "Die heutige Entscheidung richtet sich klar gegen die Interessen der Kunden, weil die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage gestellt wird." Es gebe keine Beschwerden von Partnern oder Kunden. Das Unternehmen habe 700 000 "StreamOn"-Kunden und pro Woche kämen 20 000 hinzu. Die Zahl der Partner liege aktuell bei 153.