Strompreisrekord belastet besonders ärmere Verbraucher
Stand: 10.12.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Die Strompreise werden im Jahr 2020 neue Höchststände erreichen. Mehr als die Hälfte der regionalen Stromversorger haben deutliche Preiserhöhungen angekündigt. Ärmere Haushalte, die auf Hartz IV angewiesen sind, werden dadurch besonders belastet. Bereits ohne diese Preiserhöhungen sind die staatlichen Leistungen für das kommende Jahr zu gering berechnet.
„Durchschnittlich 115 Euro müssen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromrechnung zu begleichen“, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. "Für Haushalte, in denen die Stromkosten zum Jahreswechsel steigen, ist dieser Fehlbetrag dann sogar noch höher.“
Stromkostenpauschale bereits jetzt 19 Prozent zu niedrig
Zum 1. Januar 2020 steigt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinlebende um 8 Euro auf monatlich 432 Euro. Für die Stromrechnung bleiben rein rechnerisch 36,44 Euro. Die Stromkosten eines Singlehaushalts (1.500 kWh) belaufen sich jedoch derzeit auf durchschnittlich 43,3 Euro pro Monat. Die Stromkostenpauschale ist damit ein Fünftel (19 Prozent) zu niedrig. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom in der Grundversorgung beziehen, fällt das Minus noch größer aus. Die tatsächlichen Stromkosten von 46 Euro monatlich übersteigen die Strompauschale um 26 Prozent.
Höhere Kosten durch dezentrale Warmwasserbereitung
Wird Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt, steigt der Stromverbrauch und damit die Stromkosten. Etwa 750 kWh zusätzlich benötigt ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Alleinlebende einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes geltend machen, das sind knapp 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich jedoch auf rund 20 Euro.
Zugang zu günstigem Strom oft erschwert
Mit einem Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Doch viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bliebe den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt. Sie müssten in der Grundversorgung verharren und zahlten dort die höchsten Strompreise.
Methodik
Die Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Pauschale der Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher wird im Regelbedarfsermittlungsgesetz festgesetzt.