Strompreiserhöhung? So reagieren Sie richtig
Stand: 14.11.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Viele Haushalte werden aktuell über eine Strompreiserhöhung informiert. Dann sollten sie kündigen und zu einem günstigeren Stromtarif wechseln. Für die Sonderkündigung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung reicht meistens eine formlose Textnachricht an den aktuellen Versorger aus.
Post vom Anbieter bekommen?
Augen auf! Wer eine Nachricht vom Stromversorger bekommt, sollte besonders aufmerksam sein und sie nicht als Werbepost abtun. Denn es gibt immer wieder Berichte darüber, dass Preiserhöhungen nicht offensichtlich genug kommuniziert werden.
„Eine Preiserhöhung auf der dritten Seite eines länglichen und scheinbar belanglosen Briefes zu verstecken, ist unseriös und alles andere als kundenfreundlich“, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. „Greift ein Versorger zu solchen Maßnahmen, sollte man schon allein deswegen wechseln.“
Online-Tarife: Preiserhöhung per E-Mail
Reine Online-Tarife bieten eine Reihe von Vorteilen. Sie sind oft günstiger, haben ein Rechnungsarchiv, eine Verbrauchshistorie und der Zählerstand kann einfach und schnell übermittelt werden. Der Kontakt mit dem Stromanbieter erfolgt fast ausschließlich elektronisch.
Dazu gehören allerdings auch wichtige Erklärungen wie Preiserhöhungen und Änderungen der Vertragsbedingungen. E-Mails sollten daher genauso wie Briefpost behandelt werden. Zudem empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick in den eigenen Spamordner.