Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Strom: Netzgebühr-Befreiung für Großabnehmer war illegal

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel - In den Jahren 2012 und 2013 wurden die größten Stromverbraucher in Deutschland komplett von den Netznutzungsentgelten befreit. Das war laut EU-Kommission nicht rechtens. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Auf Unternehmen könnten dreistellige Millionensummen zukommen. Die Bundesregierung redete die Entscheidung klein.

Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen. Dagegen gingen bei der Brüsseler Behörde zahlreiche Beschwerden von Verbraucherorganisationen und Stromanbietern ein. 2014 schaffte Deutschland diese Befreiung ab.

Schätzungen der EU-Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher - etwa Industriebetriebe - in den Jahren 2012 und 2013 durch die Befreiung jeweils etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Kosten wurden demnach aus staatlichen Mitteln gedeckt. Deutschland wies laut EU-Kommission aber nach, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch 2012 und 2013 aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten als andere Verbraucher verursachten. Daher seien Rabatte gerechtfertigt.

Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern. Aufgrund der erlaubten Rabatte dürfte die zu zahlende Summe am Ende unter den insgesamt 600 Millionen Euro für beide Jahre liegen.

Regierung sieht keine großen Auswirkungen

"Die Bundesregierung begrüßt, dass es gelungen ist, zugunsten der betroffenen Unternehmen die höchstmögliche Begrenzung der Rückforderungssumme zu erreichen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. "Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten [...] bleibt unangetastet und ist damit beihilferechtlich abgesichert." Für einige Altfälle komme es aber zu teilweisen Rückforderungen.

"Die konkrete Rückforderungsbelastung und Zahl der betroffenen Unternehmen lässt sich pauschal nicht beziffern", hieß es weiter. Die Bundesnetzagentur werde nun für jedes einzelne Unternehmen eine Berechnung vornehmen und die entsprechende Summe dann zurückfordern.

Folgt Entlastung für Privatkunden?

Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Oliver Krischer, meinte: "Das ist ein Knaller. Mit der anstehenden Rückzahlung können die Netzentgelte für die privaten Haushalte gesenkt werden, weil die damaligen 100-Prozent-Rabatte für die Industrie von den Kleinverbrauchern bezahlt wurden." Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung habe nach dem endgültigen Atomausstieg 2011 die Großkunden für möglicherweise steigende Strompreise mit einem Wegfall der Netzentgelte entschädigen wollen.