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Strafzinsen für Kleinsparer: Kommt bald das erste Urteil?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Reutlingen - Bald kommt es wohl zum ersten Urteil zu Thema Strafzinsen für Kleinsparer. Die Volksbank Reutlingen hatte den Hinweis daraus aus ihren Bedingungen gestrichen, sie weigert sich jedoch, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Man könne sich „nicht derart weitreichend verpflichten, da das künftige Zinsniveau ebenso ungewiss ist wie die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen“, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben des Vorstands. Daraufhin sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg: „Ohne Unterlassungserklärung werden wir den Fall gerichtlich klären lassen.“

Die VZ Baden-Württemberg hatte eine Verpflichtung des Instituts eingefordert, auch künftig auf Negativzinsen bei Geldanlagen zu verzichten. Parallel hierzu schritt die VZ Sachsen ein, um mögliche Negativzinsen auf dem Girokonto zu unterbinden - sie forderte ebenfalls eine Unterlassungserklärung.

Bei ihren Abmahnungen bezogen sich die Verbraucherschützer auf einen jüngst publizierten Preisaushang der Volksbank, demzufolge pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder berechnet werden könnten. Getan wurde dies aber noch nicht. Man bedauere die durch den Preisaushang hervorgerufenen „Irritationen“ sehr, so der Vorstand. „Wir haben aktuell keinerlei Pläne, ‚Normalsparern‘ Negativzinsen zu berechnen.“

Großanleger könnten künftig aber zur Kasse gebeten werden von der Volksbank. Das allerdings ist im Gegensatz zu Kleinsparer-Negativzinsen nicht unüblich in der Branche.

Die Niedrigzinsen belasten die gesamte Bankenbranche, die Zinserträge bröckeln. Zudem müssen die Institute 0,4 Prozent an Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Über die Änderung des Preisaushangs bei der Volksbank hatte zuvor die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwoch) berichtet.