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Steuertipp: Bei mehreren Depots Verluste mit Gewinnen verrechnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Viele Anleger besitzen mehr als ein Wertpapierdepot. Wer mit dann mit einem Depot im Minus ist, kann diese Verluste mit den Gewinnen eines anderen Depots verrechnen und auf diese Weise Steuern sparen. Was Depotinhaber dafür tun müssen.

Anleger haben oft mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. Die gute Nachricht: Liegt ein Depot im Minus, kann der Verlust mit Gewinnen in einem anderen Depot verrechnet werden. Damit diese Verlustverrechnung gelingt, ist es aber erforderlich, sich von der Bank rechtzeitig eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen.

Bis 15. Dezember Verlustbescheinigung beantragen

"Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember 2018 bei Ihrer Bank eingehen", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. "Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wird sie auch nur um einen Tag versäumt, ist die steuersparende Verlustverrechnung in der Steuererklärung 2018 nicht mehr möglich."

Aber keine Sorge: Verpasst der Anleger die Frist oder reichen die Gewinne der anderen Depots zur Verrechnung nicht aus, gehen die Verluste nicht verloren. Die bescheinigten Verluste, die in der Einkommensteuererklärung 2018 nicht genutzt werden können, werden im Jahr 2019 vom Finanzamt berücksichtigt. Nicht bescheinigte Verluste können nur vom depotführenden Institut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.