Sperrung der Girokarte nur mit Kenntnis der Kontonummer möglich
Stand: 13.04.2018
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Berlin - Ohne Kenntnis der IBAN oder Kontonummer mitsamt Bankleitzahl, können Girokartenbesitzer ihr Karte nicht sperren. Wenn Verbraucher ihre Karte etwa nach einem Diebstahl telefonisch über die zentrale Sperrrufnummer 116 116 sperren lassen wollen, müssen sie diese Daten angeben, erklärt der Verein Sperr-Notruf.
Bei zu sperrenden Kreditkarten sei der Name des Kartenherausgebers oder die Bankleitzahl zu nennen. Neben dem aus Deutschland kostenlosen Notruf gibt es aus dem Ausland zusätzlich die Rufnummer 0049 30 4050 4050.