Smart-Meter-Pflicht: Was Gewerbetreibende jetzt wissen müssen
Stand: 07.09.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg/Berlin - Ab 2017 werden digitale Zähler für Stromkunden mit höheren Verbräuchen zur Pflicht. Ein entsprechendes Gesetz ist am 2. September in Kraft getreten. Verivox beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer muss ab 2017 auf Smart Meter umrüsten?
Stromkunden, die jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden verbrauchen, werden beginnend ab 2017 auf digitale Zähler umgerüstet. Maßgeblich ist der durchschnittliche Stromverbrauch der vergangenen drei Kalenderjahre – ganz egal, ob es sich um Gewerbe- oder Privatkunden handelt.
Die Smart-Meter-Pflicht gilt darüber hinaus auch für Betreiber von Ökostromanlagen ab 7 kW installierter Leistung sowie für Betreiber von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen, sofern es dabei um einen unterbrechbaren Anschluss handelt.
Wie schnell erfolgt die Umstellung und was genau wird verbaut?
Die Umstellung soll innerhalb der nächsten 8 Jahre erfolgen. Dabei werden nach und nach die analogen Ferraris-Zähler gegen digitale Zähler ausgetauscht. Außerdem wird zusätzlich ein sogenanntes „Smart Meter Gateway“ verbaut. Dabei handelt es sich um die zentrale Kommunikationseinheit, welche Daten erfassen, verarbeiten und senden kann und gleichzeitig dafür sorgt, dass alle Verbindungen verschlüsselt übertragen werden. Über den genauen Zeitpunkt der Umrüstung entscheidet und informiert der Messstellenbetreiber. Stromkunden müssen nicht selbst tätig werden.
Was kostet der Einbau von digitalen Zählern?
Die Kosten für den Einbau zahlen Verbraucher über ihre Stromrechnung. Damit sie nicht aus dem Ruder laufen, hat der Gesetzgeber jährliche Preisobergrenzen festgelegt. Diese decken die Aufwendungen für Einbau, Wartung und Betrieb der Geräte.
Jährlicher Stromverbrauch von 10.000 bis 20.000 kWh sowie Erzeuger 15-30 kW: 130 Euro
Jährlicher Stromverbrauch von 20.000 bis 50.000 kWh sowie Erzeuger 30-50 kW: 170 Euro
Jährlicher Stromverbrauch von 50.000 bis 100.000 kWh sowie Erzeuger 50-100 kW: 200 Euro
Was gilt bei einem Verbrauch von weniger als 10.000 kWh?
Die Smart-Meter-Umstellung für Verbräuche unter 10.000 kWh erfolgt ab 2020. Für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh ist keine flächendeckende Einführung geplant. Allerdings kann sich der Messstellenbetreiber dazu entschließen, auch für geringe Verbräuche intelligente Messsysteme einzusetzen. Und Verbraucher können sich auch freiwillig für einen digitalen Zähler entscheiden. Die jährlichen Preisobergrenzen:
Jährlicher Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh sowie Erzeuger 7-15 kW: 100 Euro
Jährlicher Stromverbrauch von 4.000 bis 6.000 kWh: 60 Euro
Jährlicher Stromverbrauch von 3.000 bis 4.000 kWh: 40 Euro
Jährlicher Stromverbrauch von 2.000 bis 3.000 kWh: 30 Euro
Jährlicher Stromverbrauch unter 2.000 kWh: 23 Euro
Was sollen Smart Meter bringen?
Smart Meter sind Teil der Energiewende und dienen dazu, Erzeugung und Verbrauch von Strom optimal aufeinander abzustimmen, um so die Netze zu entlasten. Auch für Stromkunden sollen digitale Zähler Vorteile bringen: Wer seine Verbrauchsstruktur genau kennt, kann sich eher für einen maßgeschneiderten Tarif entscheiden. Darüber hinaus sollen Smart Meter beim Stromsparen helfen. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass der Stromverbrauch in den wenigsten Fällen variabel ist und die Einsparpotenziale wohl nicht so groß sein werden, wie erhofft.
Bis 2020 sollen 80 Prozent der Stromverbraucher mit Smart Metern ausgerüstet sein. So will es die EU. In Deutschland hat die Bundesregierung deshalb mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die Rahmenbedingungen geschaffen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Smart Meter wenden Sie sich bitte an Ihren Energieanbieter.