Schornsteinfeger-Monopol fällt zum Jahreswechsel
Stand: 27.12.2012
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Frankfurt/Main - Zum Jahreswechsel fällt in Deutschland ein Jahrzehnte altes Monopol: Bei den Schornsteinfegern gibt es erstmals Wettbewerb. Bisher durften ausschließlich die Bezirksschornsteinfeger in ihren jeweiligen Kehrbezirken arbeiten. Ab dem neuen Jahr nun werden diese für Konkurrenz geöffnet. Der bisherige Bezirkskaminkehrer behält aber auch weiterhin wichtige Aufgaben.
Welche Aufgaben haben Schornsteinfeger?
Schornsteinfeger haben ein Bündel von Aufgaben. Insbesondere kümmern sie sich um den Brandschutz, indem sie bei regelmäßigen Kontrollen Rückstände aus Schornsteinen und Heizungen oder Öfen entfernen. Für Sicherheit sorgen Schornsteinfeger, indem sie regelmäßig durch Messungen die Verbrennung von Feuerungsanlagen und damit die Funktionsfähigkeit kontrollieren. Dies soll auch zum Umweltschutz beitragen. Bei neuen und umgebauten Heizungen und Öfen prüfen sie, ob diese den Brandschutzbestimmungen entsprechen und baulich in Ordnung sind.
Was ändert sich mit dem Wegfall des Kehrmonopols ab 2013?
Ab Januar dürfen auch freie Kaminkehrer ihre Dienste in den bisher abgeschotteten Bezirken der Bezirkskaminkehrer anbieten: Die Reinigung von Kaminen und die Abgasmessung bei Heizungen sind Aufgaben, die künftig auch von freien Kaminkehrern erledigt werden können. Dabei muss es sich jedoch um zugelassene Betriebe handeln. Bisher galten fest vorgegebene Gebührensätze. Nun aber können die Preise teils durch Verhandlungen mit den Kaminkehrern festgelegt werden. Mit der Öffnung der Bezirke setzt Deutschland bei den Schornsteinfegern die in der EU vorgeschriebene Dienstleistungsfreiheit um.
Die Abnahme neu gebauter Anlagen bleibt jedoch Aufgabe der Bezirkskaminkehrer. Auch die sogenannte Feuerstättenschau ist Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger, die über den Zeitraum von sieben Jahren hinweg zwei Mal erfolgen soll. Zwischen den Kontrollen sollen drei Jahre Abstand sein. Die Ergebnisse werden ins Kehrbuch eingetragen, das der Bezirksschornsteinfeger auch künftig führt.
Wie behalten Hausbesitzer den Überblick über notwendige Wartungen?
Hausbesitzer erhalten vom Bezirksschornsteinfeger spätestens bis Ende dieses Jahres einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Anlagen über welche Zeiträume hinweg überprüft, gereinigt und gewartet werden müssen. Die Termine dafür müssen Hausbesitzer künftig selbst vereinbaren, wenn sie die Dienste freier Anbieter nutzen. Zudem müssen Protokolle der Kehrarbeiten und Abgasmessungen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger künftig spätestens 14 Tage nach Ende der vorgeschriebenen Kontrollfrist übermittelt werden.
Wird die Schornsteinfeger-Rechnung nach Ende des Monopols billiger?
Das ist unklar. Zwar können Hausbesitzer mit Schornsteinfegern künftig Preise fürs Kaminkehren verhandeln, und offizielle Abgasmessungen können künftig beispielsweise auch von autorisierten Heizungstechnikern mit entsprechender Zertifizierung erledigt werden. Allerdings sind für freie Kaminkehrer unter Umständen die Anfahrtskosten höher, wenn diese nicht viele Kunden in einem Kehrbezirk haben. Das dürfte sich belastend auf die Preise auswirken.
Worauf sollten Hausbesitzer bei der Wahl eines neuen Kaminkehrers achten?
Noch ist nicht klar, ob überhaupt und wie schnell die Preise fürs Kaminkehren und für Abgasmessungen sinken. Einige Kaminkehrunternehmen versuchen bereits jetzt, Kunden für langfristige Kehraufträge zu gewinnen.
Verbraucherschützer raten hiervon aber regelmäßig ab, weil die Entwicklung des Marktes noch nicht vorhersehbar ist. Kehraufträge sollten deshalb nur einzeln vergeben werden.