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Schaden im Supermarkt verursacht: Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Jeder kennt diese Situation: Beim Einkaufen im Supermarkt fällt schnell mal etwas zu Boden und geht kaputt. Doch wie reagiert man am besten auf das Ungeschick? Und wer zahlt den entstandenen Schaden?

Wenn der Eierkarton beim Einkaufen zu Bruch geht, sollte sich der Verursacher nicht einfach aus dem Staub machen. Doch er muss er auch das Personal informieren und die Eier zahlen?

Kunden müssen selbst verursachte Schäden ersetzen

Die Antwort: Im Prinzip ja. Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verschulden. Doch wie so oft wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird: Zwar seien solche Missgeschicke oft peinlich. Aber wenn es sich nur um kleinere Schäden wie etwa ein Gurkenglas oder eben die Packung Eier handelt, zeigten sich die meisten Einzelhändler kulant.

Haftpflichtversicherung springt bei größeren Schäden ein

Und falls sich das Missgeschickt nicht im Gespräch klären lässt, springt die private Haftpflichtversicherung ein – auch und gerade, wenn es um höhere Summen geht.