Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Rezeptgebühr: So können sich Patienten befreien lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Patienten, wie Diabetiker zum Beispiel, die dauerhaft verschreibungspflichtige Arzneimittel nehmen, können bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, um sich von Rezeptgebühr befreien zu lassen. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Belastungsgrenze erreicht wird, so die Landesapothekerkammer Hessen.

Pro Kalenderjahr liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Solange die Krankenkasse dem Antrag noch nicht zugestimmt hat, muss der Patient die Zuzahlung noch leisten. Wird dem Antrag stattgegeben, können geleistete Zuzahlungen, die zum Befreiungszeitpunkt über der Belastungsgrenze lagen, von der Krankenkasse rückwirkend erstattet werden.

Wichtig zu beachten: Von der Zuzahlung zu unterscheiden sind die sogenannten Aufzahlungen. Liegt der Preis eines Medikaments über dem Festbetrag, der von der Krankenkasse erstattet wird, muss der Patient nicht nur die Zuzahlung entrichten, sondern auch die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis. Diese Differenz muss er auch bei einer vorliegenden Zuzahlungsbefreiung zahlen.