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Rentenerhöhung: Fiskus profitiert kräftig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die steigende Rentenanpassung im Juli beschert dem Bund Mehreinnahmen von 625 Millionen Euro. Mehr Rentner werden dadurch steuerpflichtig. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Berechnungen des Bundesfinanzministeriums hervor.

Danach führt die geplante Anhebung der gesetzlichen Altersbezüge zum 1. Juli um 1,9 Prozent im Westen und um 3,6 Prozent im Osten im Veranlagungszeitraum 2017 zu Mehreinnahmen für den Fiskus von rund 205 Millionen Euro. Im Zeitraum 2018 sind Steuermehreinnahmen von 420 Millionen Euro zu erwarten.

Zuletzt gab es etwa 21 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente. Wegen der Rentenanhebung zum Juli steigt auch die Zahl steuerpflichtiger Ruheständler. In diesem Jahr werden laut Finanzministerium etwa 4,25 Millionen "Steuerpflichtige mit Rentenbezug" vom Fiskus belangt. 2018 werden es etwa 4,35 Millionen sein. 

Steuerpflichtige sind keine Personen

Zu beachten ist, dass ein zusammen veranlagtes Paar als ein Steuerpflichtiger zählt. "Steuerpflichtige" sind also nicht gleichzusetzen mit Personen. Ohne die Rentenanpassung wären 2017 den Angaben zufolge von diesen Ruheständlern rund 40 000 und 2018 rund 80 000 Steuerpflichtige mit Rentenbezug nicht vom Fiskus belangt worden.

Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft damit weiterhin eine eher kleine, aber jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils der Rente sowie von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus belangt.

Im Gegenzug werden aber die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre von der Einkommensteuer freigestellt und die Beschäftigten so entlastet.

2005 betrug der steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. Ist also jemand vor 2006 in die Rente gegangen, werden nur 50 Prozent seiner Renten in die Besteuerung einbezogen. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem weiteren Rentnerjahrgang: für Neurentner 2017 auf 74 Prozent.

Somit bleiben also 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt also für im Jahr 2017 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt es beim festgesetzten steuerfreien Anteil.

Wann eine Steuererklärung notwendig wird

Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab - neben Renteneinkünften also auch von weiteren Einnahmen wie Erträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten.

Fällig wird sie, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (8820 Euro/Verheirate 17 640 Euro) liegen. Wegen der schrittweisen Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rente werden viele Senioren, die keine weiteren veranlagungspflichtigen Einkünfte haben, vom Fiskus verschont.